„Hurensohn“ vom Jobcenter verstand Türkisch: Anklage

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von Andreas Milk

Auch keine so gute Idee: jemanden zu beleidigen in einer Sprache, die der Beleidigte nicht versteht. Denn vielleicht tut er’s ja doch. Und vielleicht erstattet er dann sogar Anzeige – wie zum Beispiel ein (ehemaliger) Mitarbeiter des Jobcenters Bergkamen.

Der musste sich im August vorigen Jahres am Telefon von seinem Gesprächspartner Erdal M. (Name geändert) den Satz anhören: „Ich ficke deine Mutter, du Hurensohn“ – auf Türkisch. Sowas passiert anscheinend leider gar nicht mal so selten. Deshalb erkannte der Mann vom Jobcenter die anstößigen Wörter auch prompt wieder.
Erdal M. sollte sich jetzt wegen Beleidigung in Kamen vor dem Strafrichter verantworten. Er blieb aber weg. Nur sein Pflichtverteidiger war da. Hintergrund: Wegen Betrugs hatte M. in der Vergangenheit zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung bekommen.

In Abwesenheit verurteilte der Richter ihn wegen des Telefon-Ausrasters zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Sollte er sie nicht zahlen (können), drohen ersatzweise 60 Tage Haft. Legt er Einspruch gegen die Geldstrafe ein, muss er sich zumindest selbst beim nächsten Verhandlungstermin im Gericht blicken lassen, um eine Chance zu haben.

Der beleidigte Jobcenter-Mann ist inzwischen zur Kreisverwaltung nach Unna gewechselt, in den Bereich Kitas. Es soll dort gesitteter zugehen.