Hinweis und Erinnerung zur Ablesung: Meldung der Gartenwasserzähler bis zum 28. Februar 2025

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Die Stadt Bergkamen erinnert alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die einen Gartenwasserzähler angemeldet haben, an die fristgerechte Ablesung und Mitteilung der Wasserschwundmengen. Die Abgabefrist endet am 28. Februar 2025 (Eingangsdatum). Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de (Bürgerservice/-portal → Formulare → Entsorgung) zum Download bereit. Zudem ist es erforderlich, ein Foto des Zählerstandes beizufügen.

Anerkannt werden ausschließlich Wasserschwundmengen, die zur Bewässerung des Gartens, der Vegetation oder zum Auffüllen der Verdunstungsmenge von Biotopen (Teichen) genutzt wurden. Der Nachweis dieser Mengen muss durch einen geeichten und korrekt funktionierenden Wasserzähler erfolgen, der auf eigene Kosten installiert wurde.

Der Wasserzähler muss gemäß den Vorgaben des Mess- und Eichrechts (MessEG, Mess- und EichVO) alle sechs Jahre erneut geeicht oder durch einen neuen Wasserzähler mit Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Falls die Eichfrist überschritten wurde, kann die gemeldete Wasserschwundmenge nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird keine individuelle Erinnerung zum Ablauf der Eichfrist versendet.

Die Stadt Bergkamen bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um fristgerechte Übermittlung der Zählerstandsmitteilungen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

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