Seit Dezember 2023 sind im Kreisgebiet und im Stadtgebiet Hamm insgesamt vier Fälle von Hasenpest aufgetreten – zwei Fälle in Bergkamen, ein Fall in Kamen und einer in Hamm. Bei der Hasenpest handelt es sich um die so genannte Tularämie, eine bakterielle Erkrankung.
Zwar verzeichnet die Veterinärbehörde des Kreises Unna keine Häufung der meldepflichtigen Tierkrankheit, trotzdem stellt Tularämie eine dauerhafte Bedrohung dar. Deshalb weist die Veterinärbehörde noch einmal auf das richtige Verhalten hin, wenn man einen toten Hasen findet.
Auf Menschen übertragbar
Bei der Tularämie handelt es sich laut Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung um eine durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung. Neben Feldhasen, die besonders anfällig für diese Erkrankung sind, stellen vor allem Nager die Hauptwirte dieses Bakteriums dar. Auch auf Menschen ist die Krankheit übertragbar und nicht ungefährlich. Sie kann aber mit Antibiotika in der Regel gut behandelt werden.
Damit es soweit gar nicht erst kommt, gibt Kreisveterinärdirektor Dr. Kirschner folgende Hinweise: „Abstand halten hilft auch hier. Wer einen toten Hasen findet, sollte ihn keinesfalls anfassen, sondern die Veterinärbehörde kontaktieren. Auch Hundebesitzer sollten aufpassen und ihre Hunde in Bereichen, in denen Hasenpest-Fälle aufgetreten sind, an der Leine halten.“ Zwar erkranken Hunde in aller Regeln nicht, könnten die Krankheit aber übertragen. Wer Hasenfleisch isst, sollte es unbedingt ausreichend durcherhitzen.
Wer einen toten Hasen findet, kann die Veterinärbehörde des Kreises Unna per E-Mail an tiergesundheit@kreis-unna.de und per Fax an 0 23 03 / 27-14 99 informieren. Wichtig ist dabei, den genau Fundort sowie Datum des Fundes anzugeben. PK | PKU