Gutachten über das Bergwerk Ost: Nur geringe Bodensenkungen außerhalb des Einwirkungsbereiches

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Es seien keine Bergschäden außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches zu erwarten, so das Ergebnis eines neuen Gutachtens über Bodensenkungen im Umfeld des stillgelegten Bergwerks Ost. Das Gutachten wurde am Donnerstag von der Bezirksregierung Arnsberg im Internet veröffentlicht.

Bergwerk Ost, Hamm

Darin kommt das Gutachterteam unter Leitung von Professor Wolfgang Busch von der Technischen Universität Clausthal zu dem Ergebnis, dass außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches des Bergwerkes nur geringe Bodensenkungen bis maximal 9 Zentimeter aufgetreten sind.

Das im Auftrag der NRW – weit zuständigen Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg erstellte Gutachten für den Bereich des Bergwerkes Ost deckt einen Zeitraum von Ende 2003 bis November 2015 ab, wobei das Bergwerk Ost bereits im September 2010 seine Förderung eingestellt hat. Professor Busch und sein Gutachterteam zeigen auf, dass im betrachteten Zeitraum nur geringe Bodensenkungen von bis zu 9 cm außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs des Rahmenbetriebsplans aufgetreten sind. Nach den Ergebnissen des Gutachtens treten die Bodensenkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs in den Senkungsgebieten Werne, Rünthe, Herringen, Pelkum und Bergkamen auf, die sehr wahrscheinlich zumindest anteilig durch den untertägigen Steinkohlenbergbau zwischen 2004 und 2010 hervorgerufen wurden.

Bergschäden außerhalb des Einwirkungsbereichs sind nicht zu befürchten. Ein weiterer Aspekt des Gutachtens war die Überprüfung der Bergschadensrelevanz der festgestellten Senkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs. Hier kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Bodenbewegungen keinerlei Bergschäden erwarten lassen. Grundsätzlich kommen neben den bergbaulich verursachten Bodenbewegungen jedoch auch andere Ursachen für Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Frage. Die Gutachter weisen daher darauf hin, dass „eine Abgrenzung von Gebieten mit ausschließlich durch im Betrachtungszeitraum aktiven Bergbau verursachten Senkungen mit hundertprozentiger Sicherheit nicht möglich ist“.

Bei der näheren Untersuchung der Senkungsgebiete konnten durch die Gutachter teilweise geringe Zusammenhänge oder räumlich-zeitliche Überlagerungen zwischen den festgestellten Höhenänderungen und altbergbaulichen, hydrogeologischen und sonstigen Einflüssen festgestellt werden. Im Rahmen der Transparenzinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen ist es vorgesehen, die Verwaltungen der betroffenen Kommunen (Kreis Unna, Kreisfrei Stadt Hamm, Städte Kamen, Bergkamen, Werne und Gemeinde Bönen) im März 2018 über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.

Das Gutachten kann von der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg heruntergeladen werden.