In gut zwei Monaten stehen die Sommerferien vor der Tür. Ferienzeit ist oft Reisezeit. Wer ins Ausland reisen möchte, sollte unbedingt die Gültigkeit seiner Ausweispapiere überprüfen. Für die Einreise in bestimmte Länder reicht der Personalausweis nicht aus, sondern es muss ein Reisepass vorgelegt werden, erläutert Tanja-Maria Burghardt, Sachgebietsleiterin des Bereiches für Melde- und Passangelegenheiten innerhalb des Amtes Bürgerbüro der Stadt Bergkamen. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Informationen, ob ein Personalausweis oder ein Reisepass für die Urlaubsreise benötigt wird, sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de (Rubrik „Reise & Sicherheit/Länder A-Z“) veröffentlicht und können auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Melde- und Passangelegenheiten innerhalb des Bürgerbüros erfragt werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Bergkamen bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass die Beantragung rechtzeitig erfolgt. Die Anzahl der Anträge steigt in den Sommermonaten deutlich an und der Bearbeitungszeitraum von normalerweise rund drei Wochen verlängert sich erheblich, denn sämtliche Personalausweise und Reisepässe werden landesweit von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, bei der es dann zu Lieferverzögerungen kommen kann.
Für die Beantragung neuer Dokumente wird das abgelaufene Ausweisdokument,
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (möglichst nicht älter als 3 Monate) und zum Nachweis der aktuellen Namensführung die deutsche Geburts- oder Heiratsurkunde (Stammbuch der Familie) benötigt. Bei ausländischen Urkunden sind das Original und die deutsche Übersetzung vorzulegen. Sollten die ausländischen Urkunden abweichende Namensschreibweisen enthalten, ist eine deutsche Namensänderungsbescheinigung notwendig.
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (möglichst nicht älter als 3 Monate) und zum Nachweis der aktuellen Namensführung die deutsche Geburts- oder Heiratsurkunde (Stammbuch der Familie) benötigt. Bei ausländischen Urkunden sind das Original und die deutsche Übersetzung vorzulegen. Sollten die ausländischen Urkunden abweichende Namensschreibweisen enthalten, ist eine deutsche Namensänderungsbescheinigung notwendig.
Personen, die vormals eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben oder Doppelstaater sind, sollten zusätzlich die Einbürgerungsurkunde bzw. Registrierschein und Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen.
„Wer also zu Reiseantritt mit Sicherheit seinen neuen Reisepass oder Personalausweis in den Händen halten will, sollte seinen Antrag möglichst sechs bis acht Wochen vorher im Bürgerbüro stellen, damit die Reise stressfrei angetreten werden kann“, sagt Tanja-Maria Burghardt.