Jahresendabrechnung liegt bald im Briefkasten: In diesen Tagen versenden die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen die Jahresverbrauchsabrechnungen für 2022 an ihre Kundinnen und Kunden. Insgesamt rund 70.000 Rechnungen werden aus organisatorischen und logistischen Gründen in mehreren Phasen in den nächsten Tagen verschickt. Das bedeutet, dass nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig Post des Energieversorgers bekommen. Insgesamt erstreckt sich der Versand über knapp sieben Werktage, sodass die Schreiben bis Mitte Februar im Briefkasten liegen.
Bei der Jahresendabrechnung gilt es, Folgendes zu beachten: Bei den neuen Abschlägen, die ab März 2023 greifen, ist die Entlastung durch die staatlichen Preisbremsen noch nicht berücksichtigt. Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundene Ermittlung der individuellen Entlastungsbeträge ist ein sehr komplexer Prozess, der mit dem IT-Dienstleister der GSW abgewickelt wird. Bis die notwendigen Daten berechnet und ins Abrechnungssystem überführt sind, dauert es noch einige Tage. Die Kunden, bei denen die Preisbremsen für Strom oder Wärme greift, werden deshalb in einem gesonderten Schreiben bis zum 1. März informiert. Hier erfahren die Kunden neben ihrem individuellen Entlastungsbetrag auch die Höhe der neuen, monatlichen Abschläge. „Dank der von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen werden unsere Kundinnen und Kunden eine Entlastung auf ihrer Energierechnung spüren“, sagt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.
Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für die Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.
Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Deshalb haben die GSW wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie