GSW-Kunden werden um ihre Zählerstände gebeten – Bei Online-Eingabe schont man die Umwelt und hat Chance auf Gewinne

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Ablesung beginnt: Zum Jahresende steht bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen wieder die Ablesung der Zählerstände als Grundlage für die Jahresendabrechnung an. Dafür schreiben die GSW in diesen Tagen mehrere zehntausende Kundinnen und Kunden an. Die GSW bitten ausdrücklich darum, die Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser möglichst online zu übermitteln.

Damit helfen die Kunden nicht nur, Papier und unnötige postalische Transportwege zu vermeiden, sondern sie unterstützen dabei, die logistischen Abläufe zu reduzieren. Die Online-Eingabe hilft zudem, die Fehlerquellen, die die Ablesekarten bergen, zu minimieren. Wer das praktische Online-Portal auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand nutzt, landet gleichzeitig automatisch im Lostopf auf attraktive Gewinne. Die GSW verlosen unter allen Kunden, die ihre Zählerstände online übermitteln, drei neue iPhones 16.

Im Ausnahmefall können Kunden statt der Online-Eingabe auch die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 3. Januar 2025 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Wer seinen Zählerstand online eingibt, hat noch etwas länger Zeit für die Übermittlung. Das Online-Portal ist bis zum 10. Januar 2025 geöffnet.

Was es genau bei der Zähler-Ablesung zu beachten gibt, erfahren Kunden auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerablesen. Dort ist auch ein Erklär-Video zu finden, in dem die unterschiedlichen Zählertypen sowie die wichtigsten Informationen zur Ablesung vorgestellt werden.

Stichprobenartige Ablesungen durch GSW-Mitarbeiter

Nicht alle Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSW aufgenommen. Das gilt etwa für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder Mitarbeiter der GSW die Ablesung. In diesem Jahr finden in einigen ausgewählten Gebieten im Versorgungsgebiet zudem stichprobenartig Ablesungen durch die Mitarbeiter der GSW statt. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar. Die Kunden, bei denen eine Sichtablesung durch die GSW-Mitarbeiter erfolgt, wurden persönlich darüber informiert.

Die Zählerstände benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2025 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt worden sein, sind die GSW dazu gezwungen, die Rechnung auf Basis des Vorjahresverbrauchs zu erstellen. In der Jahresendabrechnung teilt der Energieversorger seinen Kunden auch die neuen monatlichen Abschlagszahlungen mit.

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