Die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen erhalten in diesen Tagen die Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Preisbremsen. Darin erfahren sie, wie hoch der Entlastungsbetrag durch die Energiepreisbremsen ist und wie sich die neuen Abschläge gestalten. Erklärungsbedarf gibt es seitens des Energieversorgers zu der Berechnung der individuellen Entlastungsbeträge.
Aufgrund eines technischen Fehlers in der zuständigen Druckerei ist eine Ziffer in der Tabelle des Kundenschreibens falsch. Dabei handelt es sich aber lediglich um einen Darstellungsfehler. „Die individuellen Entlastungsbeträge und die neuen Abschläge sowie der jeweilige prognostizierte Jahresverbrauch sind richtig. Leider steht in der Berechnung zum Entlastungsbetrag immer der Betrag 2441. Hier gehört eigentlich der errechnete, gedeckelte Betrag aus der Preisbremse hin“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung.
Er stellt klar, dass dieser Darstellungsfehler keinerlei Auswirkungen auf die Abrechnung oder das Prozedere der Energiepreisbremsen bei den GSW hat. Jeder Kunde kann die Berechnung auch ganz einfach selbst nachvollziehen. Denn der Betrag ist ebenfalls auf der Rechnung aufgeführt. Genau die Zahl, die in der zweiten Zeile steht, müsste eigentlich auch in der Berechnung in der vierten Zeile zu finden sein. „In unserem System ist der richtige Wert hinterlegt. Wir ärgern uns, dass im Kundenschreiben der falsche Wert steht. Wir bitten um Entschuldigung, wenn deshalb Irritationen entstanden sind“, sagt Siegert und weiter: „Kundinnen und Kunden können sich gerne bei uns melden, falls sie Fragen rund um die Berechnung der Preisbremsen haben.“
Die Kundenberaterinnen und -berater sind erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie
Strompreisbremse sorgt für Entlastung, Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen
Zur Erinnerung: Durch die Energiepreisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Während die Strompreisbremse für eine spürbare Entlastung bei Kunden der GSW sorgt, kommt der Gaspreisdeckel nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Die Grundlage zur Berechnung des Entlastungsbetrages im Strom bildet der prognostizierte Jahresverbrauch. Diesen haben die GSW für jeden einzelnen Kunden individuell errechnet. Der neue Abschlag, der den Kundinnen und Kunden mitgeteilt wurde, gilt ab Mai 2023. Denn: Der monatliche Abschlag für April muss noch einmal gesondert betrachtet werden. Hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März sowie für April berücksichtigt.
Das Informationsschreiben wird an alle Kundinnen und Kunden der GSW verschickt. Die Kunden, die ihre Energierechnung als Jahreszahlung begleichen, haben ebenfalls eine Information über ihre monatlichen Abschläge erhalten, weil es sich hierbei um ein standardisiertes Schreiben handelt. An dem Prozedere, die Energierechnung als Jahresrechnung und ohne monatliche Abschläge zu begleichen, ändert sich jedoch nichts. In dem Schreiben werden Jahreszahler über ihren prognostizierten Jahresverbrauch und den staatlich gedeckelten Betrag sowie grundsätzlich über die Umsetzung der Strompreisbremse informiert.