GSW bitten ihre Kunden um Geduld bei Umsetzung der Energiepreisbremsen: Schreiben mit neuen Abschlägen treffen im März ein

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In den Kundencentern der GSW erhalten Kundinnen und Kunden hilfreiche Informationen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung und Preisbremsen.

Die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben in diesen Tagen die Jahresendabrechnung erhalten. Darin wurden auch die vorläufigen, neuen Abschläge mitgeteilt. Darin sind allerdings noch nicht die Energiepreisbremsen berücksichtigt, die die Bundesregierung als Entlastungspaket beschlossen hat.

Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundenen, individuellen monatlichen Abschläge müssen noch errechnet werden. Die Verantwortlichen der GSW arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die neuen Abschläge, die auch die staatlichen Preisbremsen für Strom und/oder Fernwärme berücksichtigen, zu ermitteln. „Leider kommt es in dem sehr komplexen Prozess zu Verzögerungen. Wir bedauern das sehr. Wir bitten bei unseren Kundinnen und Kunden um Verständnis und noch um etwas Geduld, bis die neuen Abschläge bekannt sind“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. Zum einen wurde die zunächst vorgegebene Berechnungsgrundlage der Bundesregierung umfangreich überarbeitet. Zum anderen dauert der Umsetzungsprozess der IT-Dienstleister zur Abwicklung der Preisbremsen für die Energieversorger deutschlandweit länger als vorgesehen. So können auch die GSW die Vorgabe, ihren Kunden die neuen Abschläge bis zum 1. März mitzuteilen, nicht halten. Im Laufe des Monates März sollen die Kunden das entscheidende Schreiben aber in ihrem Briefkasten finden.

Guthaben wird mit dem monatlichen Abschlag verrechnet

Darin sind dann die neuen Abschläge unter Berücksichtigung der Preisbremsen zu finden. Diese gelten ab dem 1. April sowie rückwirkend für die Monate Januar, Februar und März. „Auch wenn die Mitteilungen verspätet zugestellt werden, geht niemanden die staatliche Hilfe verloren. Die Entlastungen durch die Preisbremsen werden rückwirkend gutgeschrieben“, betont Siegert. Für den Monat März gilt zunächst der vorläufige Abschlag, der im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung bereits im Februar mitgeteilt wurde. Sollten Kunden anhand ihrer Jahresverbrauchsabrechnung über ein Guthaben verfügen, wird dieses mit dem Abschlag im März verrechnet. Sollte es darüber hinaus noch ein Guthaben geben, veranlassen wir eine Auszahlung dieses Guthabens zum 1. März. Je nach individueller Banklaufzeit wird das Geld entsprechend beim Kunden eintreffen.

Kunden, die ihre Abschläge nicht per SEPA-Lastschriftverfahren automatisch begleichen, sondern ihre Energierechnung monatlich per Überweisung bezahlen, müssen die jeweiligen Beträge selbst berechnen. Dafür müssen sie den Abschlag für März von einem möglichen Guthaben abziehen und den noch fälligen Betrag überweisen. Für April wird der neue Abschlag fällig, der gegebenenfalls um das noch übriggebliebene Guthaben reduziert werden muss.

Zur Erinnerung: Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für die Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise sind rückwirkend ab dem Jahr 2023 anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Deshalb haben die GSW wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie