Gefährliche Wasserpfeifen: Verbraucherschützer warnen vor Shishas-to-go

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Sie sind eine neue Modeerscheinung und nicht nur Schall und Rauch: die Shishas-to-go. Nicht nur Kinder und Jugendliche lieben die batteriebetriebenen Wasserpfeifen, die aussehen wie ein Kugelschreiber. Doch diese Shishas bergen auch Gesundheitsrisiken. 

Mit Himbeere-, Apfel-, Minze-, Schokogeschmack und anderen Aromen locken derzeit „Shishas-to-go“ besonders die junge Kundschaft an. Der Geschmack und die peppige Kombination aus Wasserpfeife und E-Zigarette machen die bunten Stängel für Kinder und Jugendliche derzeit zum Trendobjekt.

Doch vom Paffen der Wasserpfeifen, die auf dem ersten Blick wie Kugelschreiber aussehen, ist dringend abzuraten.

„Die batteriebetriebenen Wasserpfeifen für unterwegs sind eine unmissverständliche Aufforderung zum Rauchen. Ihre gesundheitlichen Risiken sind schwer abzuschätzen, da Informationen über die Inhaltsstoffe in den Produkten, die oft aus China stammen, häufig fehlen. Kinder und Jugendliche erhalten die elektronischen Glimmstängel oft problemlos zwischen vier und zwölf Euro am Kiosk“, warnt Heike Herzig,  Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Kamen.

„Shishas-to-go“ sind aus mehreren Gründen bedenklich:

  • Eigenschaft der Elektronischen Wasserpfeife: Die batteriebetrieben Produkte funktionieren ähnlich wie E-Zigaretten und sind mit aromatisierten Flüssigkeiten (Liquids) gefüllt. Sie sehen aus wie bunte Kugelschreiber. Ihr Rauch schmeckt fruchtig und süß. Durch einen Zug an der „Shisha-to-go“ verdampft die enthaltene Flüssigkeit, und die Spitze des runden Stabes leuchtet, wie beim Glimmen einer echten Zigarette, rot auf. E-Shishas werden mit und ohne Nikotin angeboten.
  • Bedenkliche Inhaltsstoffe: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor den Inhaltsstoffen der Liquids: Das darin enthaltene Vernebelungsmittel Propylenglykol kann zu Reizungen der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen im Falle eines Dauergebrauchs ist derzeit allerdings noch wenig bekannt.
  • Information Fehlanzeige: Die Kennzeichnung der Produkte liefert Konsumenten auch keine ausreichende Orientierung. Oft ist nur die jeweilige Geschmacksrichtung auf den E-Glimmstängeln angegeben. Hinweise zu den Inhaltsstoffen der Liquids sowie Informationen zur Herstelleradresse, Gebrauchsanleitung, Warnhinweise, Altersbeschränkung oder eine Entsorgungsempfehlung suchen Konsumenten auf den Trendprodukten in der Regel vergebens.
  • Rechtlich heikle Abgabe an Kinder: Rechtlich befinden sich zumindest die Produkte ohne Nikotin in einer Grauzone und fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz. Daher gehen viele Händler offenbar davon aus, dass sie die Wasserpfeifen für unterwegs auch an Kinder und Jugendliche abgeben dürfen. Es ist also durchaus möglich, dass bei fehlender Kennzeichnung auch nikotinhaltige Produkte am Kiosk in Kinderhände geraten.
  • Angemessener Umgang: Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Shisha-Rauchens sprechen. Händler sollten die Wasserpfeifen im Mitnahmeformat nicht an Kinder und auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre verkaufen. Wenn ein Sprössling mit gesundheitlichen Beschwerden nach dem Rauchen einer E-Shisha zu kämpfen hat, ist es ratsam, dass Eltern ärztlichen Rat einholen und ihre Bedenken und Erfahrungen der örtlichen Lebensmittelüberwachung mitteilen.