von Andreas Milk
Die Kundschaft der Strafrichter im Amtsgericht Kamen ist bunt gemischt – und sie bringt immer mal Einblicke in fremde Sitten und Gebräuche. So war es jetzt im Fall von Ahmad N. (Namen geändert), einem jungen Bergkamener. Seit drei Jahren lebt der Afghane in Deutschland, ohne seine Familie. Strafbar gemacht haben soll er sich im September 2023. Da legte er laut Anklage den deutschen Behörden ein falsches, weil verändertes afghanisches Personaldokument vor. Die Fälschung betraf das Geburtsjahr. Der afghanische Kalender hinkt sozusagen dem gregorianischen etwa 621 Jahre hinterher. Entsprechend weist das afghanische Dokument für Ahmad N. ein Geburtsdatum um 1385 herum aus. Nach deutscher Aktenlage ist er 2005 zur Welt gekommen. Er selbst sagt, dass er 2007 geboren sei.
Reichlich Verwirrung also. N. gibt an, er habe das Ausweispapier in seinem Herkunftsland von einem Angehörigen bekommen und nie Probleme damit gehabt. Den – aus seiner Sicht falschen – Eintrag seines Geburtsjahrs bei den deutschen Ausländerbehörden habe er wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht korrigieren lassen. „Alles ’n bisschen merkwürdig“, fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Fall zusammen. Das Verfahren wurde eingestellt – fertig. N. hat niemandem was getan. Er hat seinen Job als Lagerhelfer Ende Januar bei einer Kündigungswelle seiner Firma verloren. Er hat aber was Neues in Aussicht und will seine Familie in Afghanistan weiter mit Geld unterstützen.
Weit weniger kompliziert: Der Fall von Layla B. (20), die aus Syrien stammt und ebenfalls in Bergkamen zuhause ist. Die Berufsschülerin war im Frühjahr 2025 zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden: einmal im VKU-Bus der Linie S40 auf dem Weg zur Haltestelle Wellenbad, einmal in einem Zug der Eurobahn zwischen Dortmund und Hamm. Den ohnehin kaum zu leugnenden Vorwurf gab die junge Frau unumwunden zu. Es habe Probleme bei der Beschaffung eines Deutschlandtickets gegeben. „Sie müssen sich kümmern“, mahnte die Anklagevertreterin. Das Urteil für Layla B.: Sie muss einen Nachmittagskurs absolvieren, der ihr die Notwendigkeit bestimmter Regeln nochmal verdeutlicht. Sie akzeptierte.





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