Für mehr Kinderschutz haben jetzt der Kreis Unna, die Suchthilfe und Jugendämter eine Zusammenarbeit vereinbart. Hintergrund für die Zusammenarbeit ist eine Gesetzesänderung.
Seit 2012 sind auch Berufsgeheimnisträger wie Psychologen und Sozialarbeiter befugt, Daten an die Jugendämter weiterzugeben, wenn ihnen wichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) regelt die verbindlichen Netzwerkstrukturen. Mit Leben gefüllt wird diese Norm im Kreis Unna jetzt unter anderem durch die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung.
Werden suchtkranke oder psychisch kranke Eltern begleitet, schauen die Berater aus Suchthilfe und Sozialpsychiatrischem Dienst nicht nur auf ihre erwachsenen Klienten, sondern haben auch deren Kinder im Blick.
Wenn nötig, greifen sie ein, damit die Kinder sicher leben. Denn mehr Kinderschutz ist das Ziel einer Kooperation zwischen dem Kreis, der gemeinnützigen Gesellschaft für Suchthilfe und allen Jugendämtern im Kreis Unna.
Sie bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, um Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdungen zu verhindern: Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, der gemeinnützigen Gesellschaft für Suchthilfe im Kreis Unna und aller Jugendämter im Kreis unterzeichneten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
Damit verzahnt sich die Suchthilfe enger mit der Kinder- und Jugendhilfe. Unterstützt werden die Fachkräfte aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst und den Suchtberatungsstellen von einer in Sachen Kindeswohlgefährdung erfahrenen Fachkraft. Im Bedarfsfall wirken die Fachleute auf Hilfsmaßnahmen hin. Reicht dies nicht aus, wird der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes tätig.