Freilebende Katzen: Katzenschutzverordnung beschlossen

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Sie wurde intensiv beraten und diskutiert, nun ist sie fertig – die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Kreisgebiet Unna. Mit dem zehn Paragraphen umfassenden Regelwerk soll der Leidensdruck frei umherstreifender Katzen gesenkt werden.

Zu viele Tiere in einem bestimmten Gebiet – das führt zu hohem Infektionsdruck. Der Kreis nutzt nun die vom Gesetzgeber 2015 eröffnete Möglichkeit und steuert ab Januar 2018 mit einer Verordnung gegen. Dabei arbeitet der Kreis eng mit den Tierschutzvereinen zusammen, die sich bislang bei der Betreuung verwilderter Katzen engagiert haben.

Freigängerkatzen werden registriert
Nicht nur das: Halter sogenannter Freigängerkatzen müssen künftig ihren „Haustiger“ durch einen Mikrochip kennzeichnen, registrieren und außerdem kastrieren lassen. Um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu vermeiden, müssen sich Besitzer fortpflanzungsfähiger Katzen auch darum kümmern, dass die Vierbeiner keinen Auslauf bekommen.

Bei fortpflanzungsfähigen, aber noch nicht kastrierten Katern und Katzen mit Freigang, kann eine Kastration auf Kosten des Besitzers angeordnet werden. Auch freilebende Katzen sollen gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Die Kosten übernimmt in diesen Fällen dann die öffentliche Hand.

Nach Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2018 gilt übrigens eine sechsmonatige Übergangsfrist. PK | PKU