Letztmalig 2019 hat die Stadt Bergkamen einen Lärmaktionsplan aufgestellt, in dem die Lärmbelastung an den Hauptstraßen im Stadtgebiet, d.h. den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen dargestellt ist. Betrachtet werden dabei alle Straßenabschnitte, die eine Verkehrsbelastung von mindestens 8.200 Kfz/Tag aufweisen. Bezogen auf die Überschreitung zulässiger Lärmwerte sind in diesem Konzept auch Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen genannt. Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans ist seinerzeit unter Beteiligung der Öffentlichkeit und von Fachbehörden erfolgt.
Die Öffentlichkeit ist erneut zur Beteiligung am Lärmaktionsplan eingeladen. Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplan Stufe 4 ist zu diesem Zweck ab dem 16. September 2024 über die Internetseite https://www.bergkamen.de/lap4 abrufbar. Bis zum 16. Oktober 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen, Ergänzungsvorschläge oder ihre Kritik zu den vorgelegten Unterlagen über das Beteiligungsformular auf dieser Internetseite abgeben.
Bürgerinnen und Bürger, die keinen (Internet-)Zugang zu den Unterlagen haben, sich aber dennoch am Verfahren beteiligen möchten, können sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen im Amt für Stadtplanung, Tel.: 02307-965-328 wenden.
Alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung oder bei Vorliegen neuer Daten zur Lärmbelastung ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Da für Bergkamen sowohl neue Lärmbelastungsdaten vorliegen als auch die turnusmäßige Prüfung ansteht, wird für Bergkamen der Lärmaktionsplan mit der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung fortgeschrieben.