Flüchtlings-Quote: Bergkamen liegt mit 384 Prozent weit über Plan

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Auf der Internetseite der Bezirksregierung ist ab sofort auch die Gesamtzahl aller in Nordrhein-Westfalen untergebrachten Flüchtlinge, deren Aufteilung auf die einzelnen Kommunen sowie die Erfüllungsquote der jeweiligen Kommunen abrufbar.

Die Gesamtzahl der Flüchtlinge in NRW liegt demnach – Stand 1. Juli – bei 233.675 Personen. In Bergkamen leben 464 Flüchtlinge. Die Kommune hat damit nach Angaben der Bezirksregierung eine Erfüllungsquote von 384,15 Prozent.

Wie es zu dieser Prozentzahl kommt? Aus der Bestandserhebung vom 1. Juli 2016 ergibt sich nach Berechnungen der Bezirksregierung Arnsberg die sogenannte Erfüllungsquote. Liegt diese unter 90 Prozent trifft die Bezirksregierung Arnsberg mit der jeweiligen Kommune eine Vereinbarungen, nach der die vorhandenen Defizite aufgeholt werden. Bei der Wiederaufnahme der Zuweisungen wird mit Zuweisungen in die Kommunen begonnen, die aktuell die niedrigsten Erfüllungsquote aufweisen. Erfüllungsquoten von deutlich über 100 Prozent ergeben sich aus der Anrechnung von großen Landeseinrichtungen.

Doch zurück zum erweiterten Informationsangebot der Bezirksregierung: Damit erweitert die Behörde ihr Angebot statistischer Daten rund um Flüchtlinge und macht die Flüchtlingssituation für Bürgerinnen und Bürger und Kommunen noch transparenter. Bereits seit Anfang des Jahres veröffentlicht die Bezirksregierung Arnsberg als Service für die Menschen in NRW die täglich aktualisierten Zahl der neu angekommenen Geflüchteten.

Täglich kommen weitere Flüchtlinge nach NRW, die aus den Landeseinrichtungen heraus auf die Kommunen verteilt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist diese Flüchtlinge den Kommunen auf Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zu. Vierteljährlich melden alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein Westfalen der Bezirksregierung Arnsberg die Zahl der von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge.

Diese Bestandszahl umfasst dabei die Menschen, die den Kommunen zugewiesen wurden; die Personen, die unerlaubt eingereist und jetzt von den Kommunen betreut werden; die Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und die vor Ort betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Menschen, die vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) einen positiven Asylbescheid erhalten haben, werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Sie gelten als anerkannt.

Aus der vierteljährlich ermittelten Gesamtzahl der in NRW untergebrachten Flüchtlinge und der konkreten Situation in der jeweiligen Kommune ergibt sich nach Berechnungen die sogenannte Erfüllungsquote. Die Berechnung der Erfüllungsquote ist im FlüAG eindeutig geregelt. Sie beschreibt daher einheitlich, transparent und nachvollziehbar, inwieweit die jeweilige Kommune ihrer Aufnahmeverpflichtung nachgekommen ist.

Zugunsten der Kommunen werden die Kapazitäten der örtlichen Landeseinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen ebenfalls berücksichtigt. Durch diese Anrechnung kann eine Kommune deutlich über 100 Prozent ihrer Erfüllungsquote liegen. Wird eine Landeseinrichtung geschlossen, werden die bis dato angerechneten Plätze nach einer im FlüAG geregelten Reduzierung nicht mehr berücksichtigt. Ebenso beeinflussen die Anerkennungen durch das BAMF die Erfüllungsquote, die sich durch diese Faktoren drastisch verändern kann.

Diese prozentualen Schwankungen gefährden nicht die gerechte Verteilung der Flüchtlinge auf die NRW-Kommunen. Um weiterhin eine gerechte und ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, werden jetzt die Flüchtlinge ausschließlich in die Kommunen zugewiesen, die derzeit bei unter 90 Prozent ihrer Erfüllungsquote liegen, beginnend mit den Kommunen mit der aktuell niedrigsten Quote.

Die Bezirksregierungen haben mit diesen Kommunen Gespräche geführt um eine für alle Seiten verträgliche und gerechte Lösung anzustreben. Die Kommunen, die nach dem derzeitigen Stand eine Erfüllungsquote von über 90 Prozent haben, bekommen derzeit keine Flüchtlinge zugewiesen.

Die Daten finden Sie im Internet unter: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/fin