„Schulfahndung“ erfolgreich: Festnahme eines dringend tatverdächtigen Manns nach schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Kreispolizeibehörde Unna/Nordrhein-Westfalen haben am Dienstag einen 45-jährigen Beschuldigten festgenommen, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung von kinderpornographischen Schriften dringend verdächtig ist.

Der 45-jährige deutsche Staatsangehörige aus Unna steht im Verdacht, in den Jahren 2016 bis 2018 seine, in diesem Zeitraum 6 bis 7-jährige Nichte mehrfach, darunter auch schwer sexuell missbraucht und Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs über das Internet Dritten zugänglich gemacht zu haben. Die Aufnahme der Ermittlungen erfolgte aufgrund eines Hinweises auf neues, mutmaßlich in Deutschland hergestelltes kinderpornographisches Material im Darknet.

Nachdem die vorgeschalteten polizeilichen Ermittlungen sowie Auswertungen des Hinweismaterials ergebnislos verlaufen waren, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im September 2019 eine bundesweite, zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsfahndung an Schulen ein. Im Zuge dieser – vom Bundeskriminalamt koordinierten – sogenannten „Schulfahndung“ wurden Lehrkräften an Grundschulen nichtpornografische Lichtbilder der Geschädigten gezeigt. Die Hinweise zweier Lehrkräfte führten schließlich zur eindeutigen Identifizierung des Opferkindes und anschließend des Beschuldigten.

Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 10.09.2019 konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger aufgefunden und sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde am 11.09.2019 der Haftrichterin am Amtsgericht Unna vorgeführt, die gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet hat. „Der aktuelle Ermittlungserfolg verdeutlicht erneut, wie wichtig das Instrument der zielgruppenorientierten Öffentlichkeitfahndung in Form der „Schulfahndung“ bei der Identifizierung von Opfern sexuellen Missbrauchs und der Ermittlung von Tatverdächtigen ist“, erklärt die Polizei. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei allen im Rahmen der Schulfahndung beteiligten Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Unterstützung.

Informationen zu der ZIT: Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet. Seit dem 08.07.2019 hat die Zentralstelle ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter und 8 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen:
– Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern mit
Bezug zum Internet,
– Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen
sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im
Darknet),
– Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe,
Datendiebstahl und Computerbetrug).
Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das deutsche Gründungsmitglied in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität.