Fehler beim Callcenter? – Ex-Arbeitsloser von Betrugsvorwurf freigesprochen

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von Andreas Milk
Der 59-jährige Bergkamener Benno G. (Name geändert) hat ein leeres Vorstrafenregister. Dass er nun ausgerechnet die Kamener Agentur für Arbeit betrogen haben soll, daran hatten Staatsanwältin und Richter am dortigen Amtsgericht Zweifel. Folge: Es gab einen Freispruch für den bisher unbescholtenen Mann.

In der Anklageschrift hatte es geheißen, im Mai 2020 habe G. zu Unrecht 927 Euro Arbeitslosenunterstützung bezogen, weil er es unterlassen habe, der Agentur seinen neuen Vollzeitjob bei einer Baufirma zu melden. Doch G. sagt, genau diese Meldung habe er gemacht. Mit einer jungen Frau habe er telefoniert, die ihn zu der Stelle sogar noch freundlich beglückwünscht habe.

Diese junge Frau saß in einem Callcenter. Mit persönlichem Kontakt ist das bei der Arbeitsbehörde ohnehin schon so eine Sache – und in Coronazeiten erst recht. Ein Agenturmitarbeiter, als Zeuge vor Gericht geladen, war mit dem „Fall“ Benno G. denn auch nicht näher vertraut. Er berichtete, in den Akten finde sich kein Vermerk über ein Telefonat. Das Callcenter mache solche Vermerke „eigentlich sehr zuverlässig“, aber, klar, Fehler könnten überall passieren.

Benno G. hatte im Frühjahr letzten Jahres noch ganz andere Probleme zu bewältigen als Jobsuche und -antritt: Seine Frau war schwer krank; inzwischen ist G. Witwer. Längst hat er begonnen, die 927 Euro zurück zu zahlen: 25 bis 30 Euro pro Monat überweist er der Agentur. Und er hat eine Theorie, wie es zum Fehlen der Aktennotiz gekommen sein könnte: Bei derselben Firma, die ihn damals in Vollzeit übernahm, hatte er vorher schon einen Minijob gehabt. Vielleicht, so G.s Vermutung, sei da in den Akten was durcheinander geraten.