von Andreas Milk
Der 22-jährige Bergkamener Marcel M. (Namen geändert) ist vom Strafrichter in Kamen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter war überzeugt: M. hatte der 17 Jahre alten Louisa zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Der Grund: Sie sollte eine Strafanzeige gegen seinen Bruder zurücknehmen.
Begegnet waren sich Marcel M. und Louisa am späten Abend des 14. April in der Nähe der Bergkamener Pfalzschule. Beide waren mit Freunden unterwegs. M. habe sie angesprochen wegen der Anzeige, erzählte Louisa. Selbst wenn sie gewollt hätte: Zurücknehmen ließ sich diese Anzeige gegen M.s Bruder nicht; das Verfahren lief längst „von Amts wegen“. Louisas Mutter schilderte dem Richter, dass die Tochter sich nach dem Nachhausekommen an jenem Abend vor ihr versteckt habe. Am nächsten Tag erst habe sie nach langem Rumdrucksen berichtet, was an der Pfalzschule vorgefallen sei. Ein Arzt bestätigte die Verletzungen im Gesicht. Bis heute sieht die Jugendliche Dinge manchmal ein bisschen verschwommen.
Glaubt man Marcel M., ist damals nichts passiert: Er sei am 14. April in der Gegend rumgegondelt, habe hier und da rumgehangen – fertig. Faustschläge gegen Louisa? Nein. – Eine Aussage, die den Richter nicht überzeugte.
Marcel M. – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft – muss neben der Bewährungsstrafe 900 Euro ans Gericht zahlen. Zivilrechtlich droht ein Schmerzensgeldanspruch des geschlagenen Mädchens – der Prozess läuft. Und was noch einmal die strafrechtliche Seite angeht: Der Richter ermunterte Louisa und ihre Mutter, Bescheid zu geben, falls M. wieder einen Einschüchterungsversuch starten sollte, etwa vor einem möglichen Berufungstermin. Denn sowas „geht gar nicht“ – und die Justiz lasse sich das nicht bieten. Sprich: M. könnte in U-Haft gehen.