„Falscher“ Führerschein: Haft auf Bewährung

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von Andreas Milk
Vor rund vier Jahren kam Hakan U. (41, Name geändert) aus der Türkei nach Deutschland. Der Bauleiter ist beruflich viel unterwegs. Am 9. Januar dieses Jahres wurde er auf der Bergkamener Heinrichstraße geblitzt. Das Problem: Sein türkischer Führerschein berechtigt ihn nach dem langen Aufenthalt in Deutschland hier nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Folge: eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Im Kamener Amtsgericht erklärte U. erst, er sei an dem Tag überhaupt nicht im Auto unterwegs gewesen. Der Richter legte ihm ein Foto vor. Und da sagte U. dann doch: „Das bin ich.“

In der Regel ist bei solch einer Tat eine Geldstrafe fällig. In U.s Fall war es aber so: Erst 2023 hatte er zwei Geldstrafen bekommen – beide wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dass er am 9. Januar illegal auf Achse war, muss ihm also auf jeden Fall bewusst gewesen sein.

Deshalb lautete das Urteil diesmal: Drei Monate Haft – ausgesetzt auf Bewährung. Einen deutschen Führerschein darf U. frühestens in sechs Monaten bekommen. Und: Er muss eine Buße von 1.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen. „Sie führen eigentlich ein geordnetes Leben“, fand der Richter. Drum sei er optimistisch, dass U. nicht wieder vor Gericht auftauche.