von Andreas Milk
Zwei Mal hatte es der Kamener Amtsrichter an diesem Mittwoch mit kaputt gegangenen Beziehungen zu tun. Bei einem getrennt lebenden Ehepaar aus Bergkamen ging es um Schläge ins Gesicht, bei einem ehemaligen Liebespaar aus Kamen und Lünen um abgetretene Außenspiegel an einem Ford Fiesta. In beiden Fällen saß der männliche Teil des Paars auf der Anklagebank.
Einer der Männer hat schon Gerichtserfahrung: Der Bergkamener Johannes B. (Namen geändert), 25, stand noch unter Bewährung, als er am 27. Juli seiner Frau mehrfach ins Gesicht schlug. Tatort war der Wartebereich der Kinderklinik in Hamm. Die zweijährige Tochter des Paars sollte wegen hohen Fiebers untersucht werden. Dass ihr Mann in Gegenwart der Kleinen zuschlug, schockte die Frau: „So kannte ich ihn nicht.“ Zoff sei üblich gewesen, Johannes B. habe allerdings Rücksicht auf das Kind genommen. War die Tochter aber nicht in der Nähe, schenkten sich die Eheleute nichts: „Wir haben beide Fehler gemacht“, sagt die Frau; man habe sich „gegenseitig vor die Fratze gekloppt“. Neben der Attacke in der Klinik ging es im Prozess um Drohungen B.s gegen seinen Vater, abgesetzt per WhatsApp. Johannes B. hat nicht nur Vorstrafen, sondern auch ein Alkoholproblem. Laut seiner Bewährungshelferin ist dieses Problem „eklatant“. Das Urteil am Ende: 14 Monate Haft – ohne Bewährung. B. will in Berufung gehen.
Der zweite Mann auf der Anklagebank war Markus P., 35 Jahre. Der Lüner kam nicht mit der Trennung von seiner Kamener Freundin klar. Seinen Frust reagierte er an den Außenspiegeln ihres Wagens ab. Von einer komplizierten Beziehung zu sprechen, scheint noch untertrieben. Markus P. berichtete, die 27-Jährige habe ihn betrogen und in einer langen On/Off-Beziehung zermürbt. Nach einem Suizidversuch wurde er im Dortmunder Landeskrankenhaus behandelt. Seine Ex-Freundin sagte, P. habe sie gestalkt. Es gab gegenseitige Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung. Seit Ende Oktober sind die beiden getrennt – diesmal anscheinend endgültig. Wegen der Beschädigung der Spiegel wurde Markus P. – er lebt derzeit von Hartz IV – zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.