Erste Strafe: Arschtritt vom Busfahrer

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von Andreas Milk
Die erste Strafe für sein ungebührliches Verhalten an der Bushaltestelle „Kamen Markt“ hatte Hamza M. (Name geändert) gleich an Ort und Stelle bekommen: einen Arschtritt vom Busfahrer, einem robusten Bergkamener. Das Kamener Amtsgericht erledigte jetzt die juristisch korrekte Ahndung: eine Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro. Hauptsächlich ging es bei der ganzen Sache ums Spucken.

Rückblende: Am Nachmittag des 28. September 2022 steht Hamza M. an der Haltestelle und will in den Bus der Linie R81 nach Unna steigen. Eben ist der Bus aus Bergkamen eingetroffen; der Fahrer nutzt den planmäßigen Aufenthalt für ein Zigarettenpäuschen. Hamza M. steigt ein – ohne Mund-Nasen-Schutz. Der Fahrer spricht ihn deshalb an. M. fragt, ob der Fahrer eine Maske für ihn habe. Der Fahrer verneint. Alles ganz harmlos eigentlich.
Aber M. – so zeigte es der Gerichtstermin – rastete aus. Er spuckte auf die Dienstkleidung des Busfahrers. Der reagierte mit dem, was der Richter später in der Urteilsbegründung als „westfälischen Gruß“ bezeichnen sollte: besagtem Tritt in M.s Hinterteil. Es folgten zwei weitere Spuckattacken sowie „Hurensohn“ und andere Beschimpfungen an die Adresse des Fahrers.

Der gab vor Gericht zu Protokoll, an Schimpfwörter gewöhnt zu sein – ans Bespucktwerden allerdings nicht. Hamza M. hat sich inzwischen brieflich bei dem Mann entschuldigt. Auch vor Gericht drückte er sein Bedauern aus. Er sei an dem Tag völlig betrunken gewesen: Eine Flasche Wodka habe er leer gemacht, dazu Bier getrunken. Vielen Passanten am Kamener Markt blieb der Fall im Gedächtnis. Der Busfahrer sprach von einem „Massenauflauf“. Ein paar Tage danach habe es nochmal Knatsch mit Hamza M. gegeben.
„Es kommt nicht wieder vor“, versprach der Angeklagte. Falls doch, so der Richter, müsse er wohl mit einer Freiheitsstrafe rechnen.