von Andreas Milk
Diesen „Seitenwechsel“ hatte der Bergkamener Tobias K. (34, Name geändert) nicht gewollt: Vom Zeugen wurde er zum Angeklagten. In einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht hatte er im vergangenen Mai gelogen. Auf diese Lüge schwor er auch noch einen Eid. Wegen Meineides saß er darum nun in Unna auf der Anklagebank des Schöffengerichts: Meineid – darauf steht wenigstens ein Jahr Haft, das heißt, es handelt sich um einen Verbrechenstatbestand. Denn Falschaussagen machen Fehlurteile wahrscheinlicher.
Das Verfahren seinerzeit in Kamen drehte sich um einen Vorfall auf der Jahnstraße in Bergkamen-Oberaden im Sommer 2024. Dem Angeklagten wurden darin Trunkenheit im Verkehr und Verkehrsgefährdung vorgeworfen. Tobias K. – das steht inzwischen fest – war damals über die Brüstung einer Restaurantterrasse gesprungen und hatte sich mitten auf die Straße gestellt, um den deutlich zu schnell fahrenden Mann zu stoppen. „Ich habe das schon in dem Moment bereut, als ich auf der Straße stand“ – das sagt Tobias K. heute. Dem Kamener Richter erzählte er im Mai, er sei an jenem Abend bloß ganz normal über die Jahnstraße nach Hause gegangen.
Dass er in Unna von Anfang an bei der Wahrheit blieb, rechnete ihm der Vorsitzende Richter hoch an. Und er zeigte durchaus Verständnis: So eine Gerichtsverhandlung ist eine Ausnahmesituation. Tobias K. sagt, er habe eine Überforderung empfunden. Sein Verteidiger ergänzt später im Plädoyer: Sein Mandant habe sich selbst schützen wollen. Als er dann auch noch einen Eid ablegen sollte, war es wohl endgültig vorbei, und er ließ die letzte Gelegenheit verstreichen, sich zu korrigieren.
Vorstrafen? Keine. Das Urteil: ein Jahr Haft – die Mindeststrafe also -, ausgesetzt zur Bewährung. Zu „sitzen“ braucht K. also nicht. Eine zusätzliche Auflage – etwa die Zahlung eines Geldbetrags – bekam K. nicht erteilt: eine Erleichterung, zumal er gerade gebaut hat.





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