Erst Sexualtat – jetzt Nachstellung: 27-Jähriger muss zahlen

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von Andreas Milk
2019 war der heute 27-jährige Marcel P. (Namen geändert) wegen sexueller Nötigung vom Unnaer Schöffengericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Opfer damals war die zwei Jahre jüngere Bergkamenerin Lina B.. Vor dem Kamener Strafrichter ging es jetzt wieder um die beiden. Diesmal war Marcel P. wegen Nachstellung angeklagt.

Vor rund zwei Jahren – P.s Bewährungsfrist aus dem Urteil von 2019 war eben abgelaufen – arbeitete Lina B. in einem Laden am Nordberg. Immer wieder soll Marcel P. sich ihr genähert haben, penetrant und“zufällig“ dort aufgetaucht sein, wo auch Lina B. war – am nahegelegenen Busbahnhof zum Beispiel oder vorm Schaufenster des Ladens. An einem Tag im September 2022 eskalierte das Ganze. Schon einer Kollegin von Lina B. war zuvor aufgefallen, dass Marcel P. viele Male am Laden vorbei kam und sich auffällig für dessen Innenleben interessierte, weniger für die Dinge in der Auslage. Es kam, was kommen musste: ein Zusammentreffen mit Lina B. – und die, so sagte es die Kollegin dem Richter, sei danach „panisch und zitterig“ gewesen, weinend habe sie vor dem Laden gestanden, und Marcel P. habe eine Bemerkung gemacht, die wohl auf die Sexualstraftat Jahre zuvor bezogen war. Dabei habe er hämisch gelacht.

Lina B. erklärte vor Gericht, sie wolle endlich „mit dieser Person abschließen“. Wegen Marcel P. habe sie Angst gehabt, vor die Tür zu gehen. P. sagte: An den Vorwürfen der jungen Frau und der Staatsanwaltschaft sei nichts dran. „Bergkamen ist ein kleines Dorf“ – da treffe man halt aufeinander, auch wenn man das nicht wolle. Den Busbahnhof etwa habe auch er regelmäßig ansteuern müssen auf dem Weg zur Arbeit.
P.s Verteidigerin beantragte einen Freispruch für ihren Mandanten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte ein halbes Jahr Haft auf Bewährung: Schon die Aussage von Lina B.s Kollegin sei Beweis genug; die Frau habe keinerlei Grund, Marcel P. etwas anzuhängen.

Der Richter entschied: Marcel P. soll eine Geldstrafe zahlen – 60 Tagessätze à 30 Euro. Die Tagessatzhöhe entspricht seinem Einkommen. Mittlerweile lebt P. in Minden, arbeitet in einem Restaurant, ist in einer Beziehung und Vater geworden. Gute Chancen also, dass er und Lina B. künftig nichts mehr miteinander zu tun haben – außer in einer möglichen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Das Kamener Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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