Erst ein Promille, dann zwei – aber: „Kein Alkoholproblem“

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von Andreas Milk

Ziemlich „neben der Spur“ wirkte die Bergkamenerin Heike F. (45, Name geändert) auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht, fahrig herumhantierend und mit zerzaustem Haar. An den Tagen, um die es in der Verhandlung ging, war sie stark alkoholisiert. Am 10. Dezember geriet sie betrunken mit ihrem Wagen in eine Polizeikontrolle. Die Beamten nahmen ihr den Führerschein ab, das Auto musste auf dem Gelände der Shell-Tankstelle an der Werner Straße stehen bleiben. In der Nacht darauf kam Heike F. auf die Idee, das Fahrzeug umzuparken. Sie ließ sich von einem Taxi zur Werner Straße bringen. Beim Rangieren mit ihrem eigenen Auto knallte sie dann gegen das Taxi. Und wieder kam die Polizei. Weil der „Lappen“ ja schon weg war, kam zur Trunkenheit am Steuer noch der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dazu.

Gut ein Promille bei der ersten Fahrt, mehr als zwei Promille in der Nacht des Unfalls mit dem Taxi – ob sie ein Alkoholproblem habe, fragte der Richter. Das verneinte Heike F. – es müsse wohl was mit den Medikamenten zu tun haben, die sie schlucke. Unsinn, befand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Medikamente könnten wohl Ausfallerscheinungen in Folge von Alkohol verschlimmern – nicht aber den objektiv messbaren Alkoholgehalt des Blutes in die Höhe schießen lassen.

Heike F. hat keine Vorstrafen. Das Urteil für die Trunkenheitsfahrten: eine Geldstrafe von 750 Euro – 75 Tagessätze à 10 Euro, denn sie lebt von Hartz IV. Auf den Führerschein muss sie noch mindestens zehn Monate verzichten. Sie kriegt ihn dann keineswegs automatisch zurück – vielmehr muss sie wohl mit der berühmten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU rechnen, im Volksmund Idiotentest genannt.