Die Arbeiten zur Vorbereitung des Geländes der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden für die Realisierung der geplanten „Wasserstadt Aden“ schreiten voran. Bisher wurden der Längshafen und das Wendebecken ausgebaggert, sowie die Spundwände am Kanal auf die zukünftige Geländehöhe verkürzt. Darüber hinaus wurden ca. 300.000 Tonnen Bodenmaterial für die Modellierung und Sanierung des Geländes gesammelt.
Aktuell wird die Ausschreibung der Ausführungsarbeiten für die Bodensanierung und die Errichtung des Adensees für Ende 2017 bearbeitet. Parallel wird für die Zechenbrache das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes Nr. OA 120 ist es, ein neues Stadtquartier mit den Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit am Wasser zu entwickeln.
Das Verfahren ist weit fortgeschritten. Aktuell hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 28.06.2017 den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Aufgrund der vorangegangenen Offenlagen wird die Dauer der erneuten Offenlegung auf zwei Wochen verkürzt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes liegt dementsprechend in der Zeit vom 24.07.2017 bis einschließlich 07.08.2017 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Offenlegung erfolgt während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Sachgebiet Stadtplanung und Demografie, Zimmer 519, Rathausplatz 1 in 59192 Bergkamen. Während dieser Auslegungsfrist können zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellungnahmen vorgebracht oder im Sachgebiet Stadtplanung und Demografie der Stadt Bergkamen zur Niederschrift erklärt werden.
Zusätzlich zu der öffentlichen Auslegung im Rathaus können alle Unterlagen zur Auslegung sowie die ortsübliche Bekanntmachung bereits ab dem 17.07.2017 auch auf der Internetseite http://www.stadtplanung-bergkamen.de unter „Aktuelle Beteiligung“ eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.