Erleichterungen für die Feier von Gottesdiensten

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In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Freitag,  9. Juli, in Kraft getreten ist, sind für die Feier von Gottesdiensten weitreichende Erleichterungen festgelegt worden. Da der Kreis Unna in der Inzidenzstufe 0 (Inzidenz unter 10) liegt, gelten für die Kirchen der Pfarrei Heilig Geist folgende Erleichterungen:

    • Die AHA-Regeln vor der Kirche werden weiterhin dringend empfohlen.
    • Die Kontaktnachweispflicht entfällt, daher ist eine Anmeldung zu den Gottesdiensten nicht mehr nötig.
    • Die Kontaktbeschränkungen entfallen.Besucher*innen dürfen nun auch mit Personen anderer Haushalte zusammensitzen. Die bis jetzt geltende maximale Personenanzahl pro Kirchraum wird aufgehoben.
    • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Kirche entfällt. Die Kirche empfiehlt aber dringend, die medizinische Maske auch weiterhin zu tragen. Das Singen im Gottesdienst ist wieder erlaubt. Die Kirche bittet Besucher*innen dennoch, aus Rücksicht auf noch nicht vollständig geimpfte Personen, beim Singen eine medizinische Maske zu tragen.
    • Darüber hinaus sind Besucher*innen aufgefordert, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen.

Sollten Änderungen aufgrund tagesaktueller Entwicklungen oder Entscheidungen nötig werden, erhalten Interessierte die Informationen  unter www.katholische-kirche-in-bergkamen.de.