Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen Plan für die Zukunft des Ruhrgebiets: Neue Arbeitsplätze, zusätzlicher Wohnraum und weitere Freizeitangebote sollen entstehen. Der Plan wird das Leben der Menschen entscheidend prägen, sagt der RVR und fragt deshalb nach ihrer Meinung. Auch die Menschen im Kreis Unna können sich äußern.
Und das werden sicherlich eine Reihe von Bergkamener tun. Dazu gehören sicherlich die Gegner der L 821n. Deren Trasse ist in dem Regionalplan als Landstraße rot eingezeichnet. Die Jahnstraße erscheint nur noch als Gemeindestraße, während Kampstraße, Schulstraße und die Verlängerung über die Landwehrstraße nach Osten weiterhin Landesstraßen bleiben.
Sollte es bei den im Entwurf dargestellten Festlegungen bleiben, dann dürfte es für Bergkamen schwer bis hin unmöglich werden, ein weiteres Gewerbegebiet zu entwickeln. Auch der von der CDU ins Spiel gebrachte Nutzung des ehemaligen Gärtnereigeländes am Westenhellweg in Rünthe würde ein Riegel vorgeschoben. Der Regionalplan weist diesen Bereich als Fläche für Ferienanlagen und Freizeit aus. Aber dort auch nur das ehemalige Gärtnereigelände.
Planerisch gesichert werden soll auf Bergkamener Stadtgebiet der Ruhrradschnellweg R1. Eingezeichnet ist als blaue Punktlinie die Regionalbahnlinie Dortmund – Bergkamen-Hamm. Allerdings ist deren Verlauf noch nicht ganz festgelegt. Es bleibt noch eine Zukunftsvision.
Aus Bergkamener Sicht lohnt es sich, jetzt veröffentlichen Entwurf für den Regionalplan Ruhr genau anzusehen und auch mitzudiskutieren. Um sich anzuhören, was die Menschen über den Plan denken, hat der RVR ein Beteiligungsverfahren gestartet. Ab sofort bis zum 27. Februar 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Einsehen können sie den Plan im Kreishaus.
Leben und Wohnen im Blick
Vom Kreis Wesel im Westen bis zum Kreis Unna und Hamm im Osten nimmt der Plan neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen auch künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen in den Blick. Und das für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Erstmals in NRW werden regional bedeutsame Gewerbe-und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen.
Dazu kann sich jeder äußern: Per E-Mail, per Post und per Fax an den RVR oder nach telefonischer Anmeldung auch zur Niederschrift beim RVR. Die Plan-Unterlagen liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus Unna an der Friedrich-Ebert-Straße 17 im Raum B.205 zur Einsichtnahme aus.
Erläuterungen mit Termin
Bürgerinnen und Bürger, die hierzu Erläuterungen wünschen, werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner ist Gert Kozik. Er ist erreichbar unter der Tel.: 0 23 03 / 27 – 14 61 oder per E-Mail an gert.kozik@kreis-unna.de.
Der Planentwurf mit seinen zahlreichen Unterlagen kann vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019 auch auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. PK | PKU