Entsiegelung von Schottergärten und Gründachförderung: Ab sofort können Förderanträge gestellt werden!

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Ab sofort können für die Beseitigung von „Schottergärten“ und für eine Dachbegrünung Förderanträge bei der Stadt Bergkamen gestellt werden:

Städtisches Förderprogramm „Entsiegelung“

In diesem Jahr kann jeder, der seinen Schottergarten in Bergkamen entsiegelt,  bei der Stadt Geld beantragen.

Die Förderrichtlinie gilt ab sofort. Anträge können gestellt werden. Diese sind schriftlich beim Amt für Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen einzureichen.

Der Zuschuss beträgt bei Ausführung durch einen Fachbetrieb 25 €/m² entsiegelter Fläche, maximal jedoch 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Wird die Maßnahme in Eigenleistung erbracht, so beträgt der maximale Zuschuss 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die geförderte Fläche muss eine Mindestgröße von 10m² aufweisen.

Die Höchstsumme der Förderung ist auf 1.000 € begrenzt.

Förderfähig sind:

  • alle anfallenden Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung und der Begrünung stehen,
  • Entsorgungskosten des alten Bodenbelags,
  • die Herstellung einer teilversiegelten Fläche (z.B. durch Rasengittersteine), solange die Teilversiegelung nicht mehr als 50% der gesamten entsiegelten Fläche beträgt,
  • bei Ausführung der Maßnahme in Eigenleistung auch die Kosten für die Anmietung von Geräten (z.B. Presslufthammer).

Im städtischen Haushalt stehen 15.000 € für das Jahr 2022 zur Verfügung. Demnach können mindestens 15 Gärten bezuschusst werden.

„Vorgärten sind die Visitenkarte eines jeden Grundstücks“, sagt Beigeordneter und Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich. „Mit den städtischen Zuschüssen sollen Anreize geschaffen werden, seine Vorgartenflächen zu entsiegeln. Insbesondere in bebauten Ortslagen verbessern blühende Gärten das Mikroklima und wirken der Entstehung von Hitzeinseln entgegen. Auch auf Flora und Fauna, natürliche Böden und selbst auf das Grundwasser hat dies positive Auswirkungen. Die Entwässerungskanäle werden entlastet, die Hochwassergefahr gemindert und die Grundwasserneubildung gefördert. Alle reden vom Klimaschutz. Mit diesem Förderprogramm will die Stadt das Mitmachen erleichtern.“, sagt Ulrich.

Städtisches Förderprogramm „Gründach“

In seiner Februar-Sitzung hat der Rat eine Klimaförderung im Doppel-Pack beschlossen. Neben dem Förderprogramm Entsiegelung wurden auch Zuschüsse für den Bau privater Gründächer auf den Weg gebracht. Auch dieses Programm ist jetzt an den Start gegangen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Im gesamten Stadtgebiet wird die Anlage von Dachbegrünungen bei geeigneten Wohn- und Gewerbegebäuden und sonstigen Gebäuden wie Garagen oder Carports gefördert, einschließlich der Ausgaben für Entwurf und Planung.

Eine Ersteinschätzung, ob das eigene Dach für eine Begrünung geeignet ist, erhalten Interessierte über das öffentlich zugängliche Gründachkataster. Die Stadt Bergkamen hat auf ihrer Internetseite entsprechende Angebote unter der Rubrik „Klimaförderung und Gründach“ verlinkt. Förderfähig sind sowohl Extensiv- als auch Intensivbegrünungen. Extensivbegrünungen sind naturnah angelegte Gründächer, die sich weitgehend selbst erhalten und weiterentwickeln. Sie sind in der Regel mit geringerem Aufwand zu unterhalten. Intensivgründächer erfordern dagegen einen gewissen Pflegeaufwand. Es sollten vorrangig heimische Pflanzen verwendet werden.

Gefördert werden grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen wie z.B. Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht, Wurzelschutzbahn, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen.

Die Höchstsumme der Förderung liegt auch hier bei 1.000 €. Im Gegensatz zum Entsiegelungsprogramm, bei dem grundsätzlich auch Eigenleistung förderfähig ist, werden durch das Gründach-Programm nur Dachbegrünungen gefördert, die durch qualifizierte Fachfirmen ausgeführt werden. Damit sollen Optik und die Funktionen Wärmedämmung, Schadstofffilter, Regenspeicher und Klimatisierung sowie Gebäudestatik dauerhaft gewährleistet werden.

Interessierte, die sowohl eine Entsiegelung in ihrem Vorgarten sowie eine Dachbegrünung vornehmen wollen, können zwei Anträge stellen. Grundsätzlich kann jede Maßnahme nur einmal gefördert werden. Wichtig: Wer die Förderung von der Stadt bekommen will, muss bei der Verwaltung zunächst einen entsprechenden Antrag stellen, bevor mit der Maßnahme begonnen wird.

Bei beiden Förderprogrammen erfolgt die Förderung in der Reihenfolge der Eingänge der Anträge. Sobald die im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderanträge bewilligt werden. Ein Antrag für 2023 ist dagegen auch bereits ab jetzt möglich.

Alle Informationen zur Klimaförderung sowie die Richtlinien und Förderanträge werden auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Klima“ veröffentlicht. Die Ansprechpartner*innen der Verwaltung erreichen Interessierte unter der E-Mail-Adresse klimafoerderung@bergkamen.de.