Entlastungspaket der Bundesregierung: GSW erläutern, worauf die Kunden beim Dezember-Abschlag achten müssen

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Der Dezember-Abschlag für Gas entfällt im Dezember. Foto: GSW

Gaspreisdeckel, Strompreisbremse und gesparter Dezember-Abschlag: Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen formuliert, die für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise sorgen sollen. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen klären sukzessive auf, was hinter diesen Entlastungspaketen steckt. Dazu wird in den nächsten Tagen auch Informationsmaterial in öffentlichen Einrichtungen im Versorgungsgebiet sowie in den Kundencentern der GSW ausgelegt.

Zunächst spüren die Endverbraucher eine finanzielle Entlastung durch den Wegfall des Dezember-Abschlages für Gas und Fernwärme. Die GSW erläutern, was das konkret für die Kundinnen und Kunden bedeutet. Dabei gibt es in der Umsetzung unterschiedliche Verfahren – je nachdem, wie der Kunde seine Abschläge und Rechnungen bezahlt:

  • Die Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein.
  • Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen: Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden.
  • Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden.

„Wichtig ist, dass die Kundinnen und Kunden nur den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen müssen. Es wäre also falsch, wenn ein Kunde, der beispielsweise auch Strom bei uns bezieht, die gesamte GSW-Abschlagsrechnung für Dezember nicht begleichen würde“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. „In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich“, so Siegert weiter, „denn hier sorgen wir für die Abwicklung“. Kundinnen und Kunden finden ihren aktuellen, monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme auf dem Schreiben für die Abschlagsanpassung, das die GSW Mitte Juli verschickt haben.

Der Betrag für Gas oder Fernwärme, den die Kunden nun sparen, wird auf Grundlage der sogenannten Jahresverbrauchsprognose für 2022, beziehungsweise auf Basis der monatlichen Abschläge bei der Fernwärme ausgewiesen. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann von dem Dezember-Abschlag, den die Kundinnen und Kunden in der Regel hätten zahlen müssen, abweichen. „Eine Gegenüberstellung von gespartem Dezember-Abschlag und tatsächlichem Entlastungsbetrag nehmen wir transparent auf unserer Jahresabrechnung im Februar 2023 vor“, erklärt Thorsten Siegert.

Der Dezember-Abschlag dient als spürbare Soforthilfe für die Bürgerinnen und Bürger. „Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, die individuellen Entlastungsbeträge zu berechnen, allerdings liegen diese für unsere rund 17.500 Lieferverträge noch nicht vor“, erklärt Thorsten Siegert.

Im nächsten Schritt plant die Bundesregierung weitere Entlastungen durch eine Strom- und Gasbreisbremse. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, werden die Kundinnen und Kunden der GSW informiert. Die GSW bieten in ihren Kundencentern in Kamen, Bönen und Bergkamen wie gewohnt Beratungsgespräche an. Die Kundencenter sind erreichbar, gern telefonisch unter der Rufnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alles Wissenswerte gibt es zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de