Empfehlung der Polizei: Zum Schutz vor Einbrechern keine Wohnanschriften in Traueranzeigen nennen

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Die Polizei im Kreis Unna bittet die Bürgerinnen und Bürger, die nach einem Todesfall eine Traueranzeige in der lokalen Presse aufgeben, auf die Nennung von Wohnanschriften zu verzichten. Denn diese zeigen den Tätern, dass sich ihnen am Beisetzungstag eine Chance zum Einbruch bietet.

Die Kriminellen kennen keine Skrupel. Während die Hinterbliebenen bei Beerdigungen Abschied von ihren Liebsten nehmen, nutzen die Täter die Gunst der Stunde und brechen zwischenzeitlich in die Wohnhäuser der Verstorbenen bzw. Trauernden ein.

Bislang ist es glücklicherweise noch nicht zu derartigen Fällen im Kreis Unna gekommen. Um solchen Straftaten allerdings frühzeitig vorzubeugen, wendet sich die Kreispolizeibehörde Unna mit diesem präventiven Hinweis an die Öffentlichkeit. So wurde unter anderem bereits der Bestattungsverband Nordrhein-Westfalen informiert. Außerdem wird in diesen Tagen der Kontakt zu den regionalen Zeitungsverlagen gesucht.