Einstimmig für Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen im Kreis Unna
Einstimmige Weichenstellung zum Wohl freilebender Katzen: Der Kreistag soll die Verwaltung auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beauftragen, eine Satzung zur Kastrationspflicht vorzubereiten. Das empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. Tritt die Satzung in Kraft, müssen alle Katzen auch registriert und gekennzeichnet werden.
Vor vier Jahren wurde ein ähnlich lautender Antrag der FDP im Bergkamener Stadtrat abgelehnt. Allerdings hat die Stadt ein Faltblatt zum Thema Katzen herausgegeben: faltblatt.katzen
Verwilderte Katzen und Freigänger vermehren sich stark. Mit der steigenden Zahl nehmen nach Angaben des Tierschutzes auch ernsthafte Probleme zu: So weist beispielsweise der Tierschutzverein Unna e.V. auf unzählige aufgegriffene Tiere hin, die in einem so schlechten Gesundheitszustand sind, dass sie eingeschläfert werden müssen. „Auch wir sehen Handlungsbedarf“, unterstrich die beim Kreis Unna zuständige Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen jetzt im Ausschuss.
Sie erläuterte, dass eine auf dem Tierschutzgesetz fußende Satzung allerdings nicht ohne Weiteres eingeführt werden kann, sondern an Voraussetzungen geknüpft ist: „So muss unter anderem durch ein fundiertes Gutachten belegt sein, dass den Katzen Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, die über das hinausgehen, was normalerweise in der Natur vorkommt.“
Nach dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses soll sich die Verwaltung zeitnah um dieses Gutachten kümmern. Das letzte Wort hat der Kreistag am 8. November.
Wenn eine entsprechende Schutzzone für Katzen eingeführt wird, kommen auch Kosten auf den Kreis zu, wie Dr. Dirksen erläuterte: Denn ist eine Fundkatze trotz Kennzeichnungspflicht keinem Besitzer zuzuordnen, muss der Kreis Kennzeichnung und Kastration bezahlen. „Für einen Kater fallen rund 110 Euro an und für eine Katze zwischen 140 und 150 Euro“, sagte Dirksen und nannte die Zahl, die der Ennepe-Ruhr-Kreis pro Jahr für diese Aufgabe beziffert: 50.000 Euro.
Überwachen könne man nicht, ob sich jeder Katzenhalter an eine solche Satzung halte, stellte Dr. Anja Dirksen klar: „Aber sie hätte eine Signalwirkung.“ Außerdem würden durch die Regelung die Tierschutzvereine im Kreis Unna in ihrem Handeln bestätigt. Die kümmern sich nämlich teilweise seit vielen Jahren und ehrenamtlich darum, dass freilaufende Katzen kastriert und gesund gepflegt werden.
Schon jetzt können Tierschutzvereine übrigens auf Unterstützung vom Land zählen, wenn es um die Kastrationsarbeit geht: Sie bekommen einen Zuschuss für die Kosten, die für die Kastration anfallen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Euro für eine kastrierte Katze und 25 Euro für jeden kastrierten Kater. Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten gibt es im Internet unter
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration/.