Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Mittwoch, 24. November, mit Hilfe der 2G-Vorschrift geregelt.
Ein Einlass ist dann nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren: nur mit Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) Zur Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) vorzulegen.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: gelten als Schüler getestet, kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
- Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig
Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Die GSW werden diese Regeln konsequent und ausnahmslos umsetzen und bitten alle Gäste um Verständnis. Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.