Ein Kilo Kokain unter der Rücksitzbank

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Die A 2 bleibt offensichtlich weiterhin eine Rennstrecke für Drogenhändler und Drogenkuriere. Erst vor wenigen Tagen haben Zollbeamte einen 41-jährigen Niederländer aus dem Verkehr gezogen. Unter der Rücksitzbank seines Pkw lagerten ein Kilogramm Kokain und ein Grundstoff für die Herstellung von Herstellung von Ecstasy-Tabletten. Er sitzt jetzt in U-Haft.

Unter der Rücksitzbank eines Pkw aus den Niederlanden entdeckten Zollbeamte ein Kilo Kokain und einen Grundstoff zur Herstellung von Herstellung von Ecstasy-Tabletten. Foto: Zoll
Unter der Rücksitzbank eines Pkw aus den Niederlanden entdeckten Zollbeamte ein Kilo Kokain und einen Grundstoff zur Herstellung von Herstellung von Ecstasy-Tabletten. Foto: Zoll

Der Mann war auf der A 2 in Richtung Hannover unterwegs. An der Park- und Rastanlage Ryhnern winkten ihn die Zollbeamten aus den fließenden Verkehr. Der 41-jährige Fahrer wies sich mit seinem niederländischen Reisepass aus. Da er sich auf Fragen zu Reiseziel und -zweck jedoch mehrfach in Widersprüche verstrickte, entschlossen sich die Zöllner zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeugs.

Hier brauchten sie nicht lange zu suchen. Beim Blick in den Fahrzeugfond stellten die Beamten fest, dass die Sitzfläche nicht mit der Karosserie befestigt war und sich lose auf den Halterungen befand. Nach Anheben der Rückbank wurden zwei mit braunem Klebeband umwickelte Pakete aufgefunden. Nach Einsatz eines Drogenschnelltests konnten eindeutig Kokain und PMK (Piperonylmethylketon) nachgewiesen werden. PMK ist ein Drogengrundstoff, der zur Herstellung von Ecstasy-Tabletten benutzt wird.

„Unterm Strich wurden über ein Kilogramm Kokain und ein Liter PMK beschlagnahmt. Der Schwarzmarktwert des Kokains liegt bei mindestens 73.000 Euro. Beim PMK liegt der Wert bei circa 1.000 Euro. Etwa 11.000 Ecstasy-Tabletten hätten hiermit hergestellt werden können“, so Uwe Jungesblut, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und in Polizeigewahrsam nach Hamm verbracht. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Durch den zuständigen Haftrichter ist mittlerweile Haftbefehl gegen den Mann ergangen.