Hier ist wieder eine Geschichte aus der Rubrik „Dümmer als die Polizei“ erlaubt. Denn von seiner bevorstehenden Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ließ sich ein 20-Jähriger am Donnerstag, 23. April 2015, nicht abschrecken: Den Weg dorthin bewältigte er wie selbstverständlich mit einem führerscheinpflichtigen Roller.
Auf der Kamener Straße in Hamm fiel der junge Mann gegen 10.35 Uhr mit etwa 50 km/h einem Motorradpolizisten auf. Diesem gegenüber räumte er ein, gar keinen Führerschein zu besitzen. Der Beamte stellte dazu noch fest, dass der 20-Jährige offensichtlich unter Drogeneinfluss stand. Nach positivem Test war eine Blutprobe fällig.
Der Roller wurde sichergestellt, eine Betriebserlaubnis führte der Fahrer nicht mit. Es wird nun untersucht, ob es sich um ein frisiertes Mofa oder um ein Kleinkraftrad handelt. Der Gerichtstermin musste ausfallen.