Aufgrund der sich verschärfenden Corona-Lage gilt von nun an auch in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bergkamen ein kontrollierter Zugang. Ab Montag, 29. November 2021, gilt für den Zutritt ins Rathaus und die weiteren städtischen Dienststellen die 3G-Regel. Der Nachweis eines negativen Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch der Stadtbücherei gilt weiterhin die 2G-Regel.
Die Kontrolle erfolgt unmittelbar bei Zugang des Rathauses. Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen bei der Verwaltung zu erledigen haben, werden aufgerufen, nach Möglichkeit Kontakt per E-Mail bzw. per Telefon aufzunehmen. Die jeweiligen Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten für alle Anliegen, die im Rathaus erlegt werden können, sind auf www.bergkamen.de hinterlegt.
Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz. „Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und des Leistungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger ist es zwingend erforderlich, diese Regelung auf die Besucherinnen und Besucher auszuweiten.“ begründet Bürgermeister Bernd Schäfer die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes.