Corona-Krise: Jetzt kommt das generelle Kontaktverbot – Gastronomiebetriebe und auch Friseursalons müssen schließen

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Bund und Länder haben die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Die jetzt verkündeten Maßnahmen gelten ab Mitternacht.

Demnach herrscht ein generelles Kontaktverbot. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Dies gilt nicht für Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben. Ausgenommen sind auch Zusammenkünfte aus geschäftlichen, dienstlichen und beruflichen Gründen, Prüfungen und Betreuungen . In der Öffentlichkeit muss eines Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In den nächsten zwei Wochen sind außerdem alle Gastronomiebetriebe, Friseurbetrieb und Kosmetikbetriebe geschlossen. Medizinische Behandlungen sind aber weiterhin möglich.

Die Einhaltung dieser zusätzlichen Bestimmungen werden von der Polizei und den Ordnungsbehörden überwacht.