von Andreas Milk
Am Morgen des 28. Juni 2022 war Familienvater Markus K. (32, Name geändert) fertig mit den Nerven: Corona-Isolation in der Bergkamener Mietwohnung war angesagt – und die beiden Kinder, ein dreijähriges Mädchen und ein fünfjähriger Junge, waren in der Situation alles andere als pflegeleicht. Irgendwann hatte Markus K. genug. Er zog beide mit Gewalt an den Armen unter einem Tisch hervor, verpasste ihnen Schläge mit der flachen Hand auf den Kopf oder gegen die Schläfe und schleifte das Geschwisterpaar am Ende noch ein paar Meter über den Boden. Seine Lebensgefährtin – Mutter der beiden – zeigte ihn an.
„Vollumfänglich geständig“ sei sein Mandant, erklärte jetzt Markus K.s Verteidiger in Kamen vor dem Strafrichter. K. selbst ist weder vor noch nach dem Ausraster je als Gewalttäter in Erscheinung getreten. Aus freien Stücken begab er sich nach der Tat in eine Therapie. Von Frau und Kindern lebt er mittlerweile getrennt. Es gibt aber Kontakt: Die Kinder hätten dem Papa längst verziehen, sagte ihre Mutter. Beide hätten kurz nach den Schlägen wissen wollen, ob er denn „wieder lieb“ sei.
Auch wenn Markus K. Ersttäter war: Auf eine Verfahrenseinstellung wollte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht einlassen – es gehe immerhin um Gewalt gegen sehr kleine Kinder. Auch andere Menschen hätten die Isolation ohne Prügel durchgestanden. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Quarantäne hin oder her: „Sowas darf nicht passieren“, fand der Richter.