„Ich bin überzeugt, dass unsere Allgemeinverfügung viele Quarantänen verhindert hat“, bilanziert Gesundheitsdezernent Uwe Hasche den präventiven Einsatz der Sonderregeln für den Kreis Unna, auch mit Blick auf die Einschränkungen im Fußball.
Die derzeit noch geltende Allgemeinverfügung vom 19. Oktober läuft jetzt in Teilen zu Sonntag, 25. Oktober aus: Gemeint ist Regelung Nr. 6 – die Untersagung des Spiel- und Trainingsbetriebs der Kontaktsportart Fußball und soll nicht verlängert werden.
Der Grund: Das Land NRW möchte einheitliche, klare und verbindliche Regeln für Gebiete, in denen die Infektionszahlen über der Schwelle von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen liegen, statt unterschiedliche Einzelfall-Regelungen in den Kreisen.
So hat das Land NRW z.B. im Bereich der Schulen reagiert und eine Maskenpflicht in der Sekundarstufe angeordnet. Die Regelungen des Landes stehen über denen des Kreises: „Wir ziehen mit dem Land NRW an einem Strang und passen unsere Allgemeinverfügung daher Anfang der nächsten Woche an.“
Die Regeln des Landes sind zu finden unter www.land.nrw/corona
– Max Rolke / Kreis Unna –