Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Der Eigenbetrag, den sie dafür zahlen müssen, erhöht sich zum Jahreswechsel. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Beträge neu festgesetzt. Auf die neue Regelung weist der Fachbereich Arbeit und Soziales beim Kreis Unna hin.
Ab 1. Januar kostet der Eigenanteil für eine Jahreswertmarke 80 Euro statt wie bisher 72 Euro und für eine Halbjahreswertmarke 40 Euro statt wie bisher 36 Euro. Diese Wertmarken dienen zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis in Bus und Bahn als Nachweis für die Freifahrtberechtigung.
Berechtigt sind gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird von der seit 2008 beim Kreis angesiedelten Versorgungsverwaltung bei der Feststellung einer Behinderung geprüft.