Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe veröffentlicht Steuerbescheid

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Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe veröffentlicht auf seiner Internetseite seinen aktuellen Steuerbescheid und legt somit seine Einkommensverhältnisse offen.

Hubert Hüppe (Foto: Deutscher Bundestag/Foto- und Bildstelle)

„Ich habe nichts zu verstecken und gehe neben meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter keiner weiteren Tätigkeit nach. Ich möchte mit der Offenlegung auch zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger beitragen“, so Hüppe.

Hüppe war 1998 der erste Abgeordnete, der seinen Einkommensteuerbescheid im Internet offenlegte. Inzwischen folgen viele seinem Beispiel. „Ich will, dass die Leute wissen, woran sie bei mir sind. Ich konzentriere mich auf mein Mandat und habe weder einen Nebenjob, noch erhalte ich Honorare für Vorträge bei Lobbyisten. Die einzigen Nebenämter die ich habe, sind Ehrenämter, insbesondere bei Behindertenverbänden, wofür ich natürlich kein Geld bekomme. Ich habe im Steuerbescheid allerdings die Angaben zu meiner Frau geschwärzt, um ihre Daten zu schützen. Sollte jemand keinen Zugang zur Internetseite haben, versende ich die Unterlagen auch gern per Post.“

Unter www.huberthueppe.de in der Rubrik „Über mich/Einkommen“ ist der Steuerbescheid von 2015 einzusehen. Dort kann man neben dem Gehalt auch die steuerfreie Kostenpauschale einsehen. Für die Zusendung per Post kann sich jeder telefonisch an Hüppes Büro in Berlin wenden, 030 – 227 77302.

Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren. Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2017 monatlich 9.541,74 Euro. Die steuerfreie Kostenpauschale soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.318,38 € monatlich.