Bürgermeister Roland Schäfer: Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig

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Die Regierung des Landes NRW hat mit Wirkung ab 23.03.2020 eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus, in der u.a. das Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie geregelt sind, erlassen. Diese Rechtsverordnung ist auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt.

Diese Verordnung ersetzt die bisher durch die Stadt Bergkamen erlassene Allgemeinverfügung, da bis jetzt in der Allgemeinverfügung keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorgegeben werden. „Die Regelungen des Landes halte ich für die Stadt Bergkamen ausreichend. Ich appelliere jedoch an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorgaben zu halten, damit nicht noch weitere Einschnitte in das tägliche Leben erfolgen müssen“, so Bürgermeister Roland Schäfer. „In der aktuell sehr ernsten Lage ist die Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig. Gerade in Mehrfamilienhäusern sollte auch der Schutz des Nachbarn mitgedacht werden.“ Verstärkte Kontrollen, auch in den Abendstunden und am Wochenende, werden von den städtischen Ordnungskräften und der Polizei vorgenommen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.

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Ebenfalls hat die Landesregierung entschieden, dass ab Montag, 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Jugendamt. Auf Grund des derzeitigen Schichtbetriebes bittet das Jugendamt um Kontaktaufnahme per E-Mail unter jugendamt@bergkamen.de.
Eine Wochenendbetreuung wird derzeit in Absprache mit den Trägern der Einrichtung organisiert. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung oder an das Jugendamt.

KFZ-Abmeldungen

Wer sein Fahrzeug abmelden möchte, kann das ab sofort per Post erledigen. Weitere Informationen dazu auf www.kreis-unna.de.

Eisdielen Thekenverkauf

Die neue Verordnung des Landes ermöglicht es nun doch für Eisdielen, einen reinen Thekenverkauf zuzulassen. Diese haben allerdings auch die vorgeschriebenen Vorkehrungen zu treffen wie zum Beispiel Zutrittskontrolle und Einhaltung des Mindestabstandes.

1 Kommentar

  1. Wie doof ist das denn? Das Eis mit evtl. Corona Viren inkl. über die Diele gereicht. Nein, Danke.

Kommentare sind deaktiviert.