von Andreas Milk
Von der absoluten Fahruntüchtigkeit – 1,1 Promille – war Alida N. (30, Name geändert) weit entfernt. Ärger bekam sie trotzdem. Als die Bremerin am 27. Oktober 2023 über die A1 bei Bergkamen und Kamen fuhr, hatte sie mindestens 0,53 Promille Alkohol im Blut. Und sie fuhr Schlangenlinien: Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage von mehreren Beinaheunfällen, die allein durch die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer verhindert worden seien.
Dieser Vorwurf basiert auf der Aussage eines Mannes, der jetzt auch als Zeuge im Kamener Amtsgericht auftrat. Demnach war Alida N. quer über sämtliche Fahrspuren gekurvt; ihr Tempo habe „extrem geschwankt“. Der Mann rief die Polizei. Nachdem die sich an die Verfolgung gemacht hatte, muss N. deutlich geruhsamer gefahren sein. Sie sei stets innerhalb ihrer eigenen Spur geblieben, erinnerte sich vor Gericht ein Beamter. Beim Arzt machte die Bremerin später ebenfalls einen recht aufgeräumten Eindruck. Ihren Führerschein wurde sie an jenem Abend zwar erst mal los. Aber nach zweieinhalb Monaten bekam sie ihn zurück. Das Amtsgericht Hamm sah keine Gründe für einen Entzug.
Im Kamener Amtsgericht erklärte sie nun, bei der Fahrt wohl durch ihr Navi abgelenkt gewesen zu sein. Das sei die Erklärung für die Rumkurverei. Ein gegen sie ergangener Strafbefehl über 1.500 Euro war ihr zu hoch vorgekommen: Sie legte Einspruch ein. Der Richter machte die Hälfte draus: 750 Euro muss Alida N. zahlen, nicht als Strafe an den Staat, sondern als Buße ans Deutsche Kinderhilfswerk. Hat sie das getan, wird das Verfahren gegen sie eingestellt, ohne Urteil, ohne Vorstrafe. Quasi im Gegenzug war sie einverstanden, auf eine Entschädigung für die zweieinhalb Monate ohne Führerschein zu verzichten.