Bezirksregierung verschärft Kontrollen: Bei Beauftragung von Dacharbeiten immer nach der Absturzsicherung fragen

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In den vergangenen Wochen sind im Regierungsbezirk Arnsberg verstärkt Prospekt-Werbungen von Firmen für Dacharbeiten in Briefkästen eingeworfen worden. Bei Arbeitsschutz-Kontrollen vor Ort haben Beamte der Gewerbeaufsicht festgestellt, dass diese Firmen ihre Mitarbeiter ohne Absturzabsicherung tätig werden ließen.

Die zuständige Dezernentin der Bezirksregierung Arnsberg, Petra Blum, appelliert deshalb, bei der Beauftragung von Dacharbeiten immer nach den eingeplanten Maßnahmen der Firmen für den Arbeitsschutz zu fragen. „Wenn Ihnen als Hausbesitzer*in ‚die langjährige Erfahrung der Beschäftigten‘ als einzige Absturzsicherung genannt wird, sollten Sie hellhörig werden. Klären Sie im Vorfeld, welche Maßnahmen und welche Kosten für die Absturzsicherung eingeplant sind.“ Ratsam sei zudem, sich ein zweites oder drittes Angebot für die Dacharbeiten inklusive Absturzsicherung zum Vergleich einzuholen. „Denken Sie bitte daran, dass die Beschäftigten der Dacharbeitsfirmen ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen, wenn sie ohne Absturzsicherung die Dacharbeiten ausführen.“

Dezernentin Blum betont, üblich sei, dass der Dachdecker die Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel ein Dachfanggerüst vorschlage. Welche Maßnahmen geeignet seien, hänge aber von den individuellen Begebenheiten ab und müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden.

Die Beschäftigten der Bezirksregierung kontrollieren im Aufsichtsbezirk derzeit verstärkt, ob Dacharbeiten ohne Absturzsicherung ausgeführt werden. Bei Mängeln müssen die Dacharbeiten so lange ruhen, bis geeignete Vorkehrungen ein sicheres Arbeiten am Dach gewährleisten können. Die zuletzt in den Fokus gerückten Firmen boten etwa die Reinigung, Beschichtung oder Ausbesserungsarbeiten an den Dächern an.