Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht Gutachten über Bergsenkungen im Steinkohlenbergbau

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Die im Auftrag der NRW-weit zuständigen Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg erstellten und bereits veröffentlichten Einzelgutachten für die Abbaubereiche der Bergwerke Auguste Victoria, Ibbenbüren, West, Walsum, Lohberg/Osterfeld, Lippe und Ost wurden jetzt durch die Vorlage eines zusammenfassenden Gutachtens abgeschlossen. Professor Busch und sein Gutachterteam kommen auch in der Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass in den betrachteten Zeiträumen nur sehr geringe Bodensenkungen außerhalb der prognostizierten Einwirkungsgrenzen der Rahmenbetriebspläne aufgetreten sind und Bergschäden außerhalb der Einwirkungsbereiche nicht zu befürchten sind.

Dieses zusammenfassende Gutachten wurden am heutigen Freitag von der Bezirksregierung Arnsberg im Internet (https://www.bra.nrw.de/3957022) veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Teilgutachten über die einzelnen Abbaubereiche wurden den betroffenen Kommunen in der Vergangenheit bereits vorgestellt und im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Ein wichtiger Aspekt der Gutachten war die Überprüfung der Bergschadensrelevanz der festgestellten geringen Senkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs.

Hier kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Bodenbewegungen keinerlei Bergschäden erwarten lassen. Die Gutachter haben auch das Prognoseverfahren, das in den bergrechtlichen Zulassungsverfahren zur Ermittlung des Einwirkungsbereichs angewandt wurde, überprüft. Die Richtigkeit des angewandten Verfahrens und der verwendeten Parameter wurden von den Gutachtern bestätigt.

Grundsätzlich kommen neben den bergbaulich verursachten Bodenbewegungen jedoch auch andere Ursachen für Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Frage. Diese können u. a. hydrogeologische oder hydrologische Veränderungen wie Grundwassergewinnung oder bergbauliche Entwässerungsmaßnahmen sein. Die Gutachter weisen darauf hin, dass „eine Abgrenzung von Gebieten mit ausschließlich durch im Betrachtungszeitraum aktiven Bergbau verursachten Senkungen aus messtechnisch ermittelten Höhenänderungen mit 100%er Sicherheit nicht möglich ist“. Bei der näheren Untersuchung der Senkungsgebiete konnten durch die Gutachter teilweise geringe Zusammenhänge oder räumlich-zeitliche Überlagerungen zwischen den festgestellten Höhenänderungen und altbergbaulichen, hydrogeologischen und sonstigen Einflüssen festgestellt werden.

Der parlamentarische Unterausschuss für Bergbausicherheit des Landtages wurde in seiner aktuellen Sitzung über das zusammenfassende Gutachten informiert.