Die rund 95 Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 dürfen ab sofort in ihre Wohnungen zurückkehren. Ein entsprechende Schreiben übergab am Donnerstagmorgen der 1. Beigeordnete der Stadt Bergkamen Dr. Hans-Joachim Peters an Hausverwalter Jörg Berchem.
Über diese für sie zu diesem Zeitpunkt überraschende Nachricht freute sich Bettina Marschall riesig. Sie ist Mieterin und wohnte seit der Nutzungsuntersagung am 15. Mai in sehr bescheidenen Verhältnissen in einer städtischen Unterkunft an der Fritz-Husemann-Straße. Sie war eigentlich nur zur Töddinghauser Straße gekommen, weil sie wie andere Bewohner auch um 12 Uhr kurz in ihre Angestammte Wohnung für kurze Zeit hineindurfte. Sie wollte sofort in ihre angestammte Wohnung zurückkehren.
Ein in der Öffentlichkeit sehr kritisch diskutierter Punkt war die Nutzungsgebühr für die Unterbringung in den städtischen Unterkünften. Hier stellte der 1. Beigeordnete fest, das die rund 16 betroffenen Bewohner der beiden Häuser, die an der Fritz-Husemann-Straße untergekommen waren, lediglich die Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Heizung tragen müssen. „Auf die Berechnung einer Quadratmeterpauschale wird verzichtet“, betonte Peters am Donnerstag in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.
Vor den Eingängen der beiden Häuser warteten mehrere Mieter auf Einlass. Ein Mieter regte sich über das bisherige Verfahren auf und verlangte sofort Unterstützung von der Stadt beim jetzt fälligen Umzug von der Fritz-Husemann-Straße zurück in seine Wohnung. Zumindest solle sie ihm ein Taxi stellen, weil er nur über ein Fahrrad verfüge.
Die Aufhebung der Nutzungsuntersagung ist das Ergebnis einer abschließen Begehung der beiden Gebäude mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Brandschutzsachverständigen Dirk Hagebölling am Donnerstagmorgen. Er stellte fest, dass die drei Hauptmängel an den Müllschächten, an den Elektrokästen und an den Türen zu den Ersatzkellerräumen beseitigt seien. Er machte aber auch klar, dass noch weitere weniger gravierende Mängel in den kommenden Wochen und Monaten beseitigt werden müssten. Das ist auch das Ergebnis einer jetzt erfolgten Brandschutzschau, die im dreijährigen Rhythmus wiederholt wird.
Im Oktober werde es zu einer Eigentümerversammlung kommen, in der die weiteren Schritte beraten werden sollen, kündigte Verwalter Jörg Berchem an. Ein erheblicher Wermutstropfen ist für die Eigentümer, dass sie nicht nur die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen müssen, sondern auch für die Sicherungsmaßnahmen am Gebäude in den zurückliegenden dreieinhalb Monaten. Peters machte klar, dass schließlich der mangelhafte Brandschutz an den Gebäuden Auslöser dieser Maßnahmen gewesen sei. Außerdem betonte der 1. Beigeordnete, dass der Gutachter Hagebölling eindeutig festgestellt habe, dass die Nutzungsuntersagung vom 15. Mai wegen der gravierenden Brandschutzmängel notwendig gewesen sei. Er bitte deshalb die Betroffenen und Verständnis, einen Anlass für eine Entschuldigung sehe er nicht.
Hier die Ergebnisse der Begehung am Donnerstagmorgen aus der Sicht des Gutachters Hegebölling:
„Feststellungen
Im Zuge der brandschutztechnischen Gefährdungsbeurteilung wurde der Schwerpunkt auf mögliche Rauchausbreitungspfade gelegt. In der gutachterlichen Beurteilung vom 03.09.2019 wurden mit Bezug auf die Feststellungen unter den Punkten 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3 kurzfristig vorzunehmende Maßnahmen empfohlen, die eine Wiederbelegung der Wohneinheiten aus Sicht des Unterzeichners vertretbar erscheinen lassen. In einem ersten Zuge wurde dabei nicht auf eine zulassungskonforme brandschutztechnische Ertüchtigung Wert gelegt, sondern auf kurzfristig durchführbare, zweckdienliche Lösungen, die eine Rauchausbreitung in die Flurzonen weitgehend verhindern.
Die Umsetzung dieser ersten Maßnahmen wurde heute unter Beteiligung der zuständigen Behörden, eines Eigentümervertreters und der Hausverwaltung überprüft.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden im Sinne der o.a. Zielsetzung umgesetzt und z.T. durch Abdichtmaßnahmen an den Schachtüren der Aufzugsanlagen noch ergänzt. Insofern wurde nunmehr en Zustand erreicht, der aus brandschutztechnischer Sicht unter Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation der nach dem Brand ausquartierten Bewohner eine behördliche Gestattung der bestimmungsgemäßen Nutzungsaufnahme als Wohngebäude einräumt, da die konkrete Gefährdungssituation einer unkontrollierten Rauchausbreitung nicht mehr vorliegt.
Mit dieser Feststellung ist jedoch nicht eine Freistellung der Eigentümer von weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen verbunden. Diese noch erforderlichen Maßnahmen sollten nach Ansicht des Sachverständigen im Zuge einer behördlichen Bescheidung unter Berücksichtigung einer angemessenen Fristsetzung festgelegt werden.
Zusammenfassung
Aufgrund der kurzfristig durchgeführten Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch in die notwendigen Rettungswege konnte der konkrete Gefahrentatbestand so weit abgemildert werden, dass aus brandschutztechnischer Sicht eine Wiederbelequnq der Wohneinheiten vertretbar ist.
Die endgültige Entscheidung zur Aufhebung der Nutzungsuntersagung liegt aber nach wie vor bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Die vorliegende Feststellung auf der Basis der aktuell durchgeführten Überprüfung kann dabei die zu treffende Entscheidung erleichtern.
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme wurde nach objektiver Bewertung der vorliegenden Fakten unter Zugrundelegung aktueller Rechtsvorschriften und Regeln der Technik bei Wahrung der Neutralität eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitet und verfasst.“