Betrunken hinterm Steuer: Rückfall am letzten Bewährungstag

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Am späten Abend des 18. Oktober 2021 machte der Lüner Bauleiter Murat K. (Name geändert) ein Schläfchen in einem Baustellenfahrzeug seiner Firma. Der Wagen war an der Landwehrstraße in Bergkamen abgestellt, das Licht eingeschaltet, der Zündschlüssel steckte. K. lag auf der Rückbank, hatte die Schuhe ausgezogen. Alles nichts, womit man sich strafbar machen könnte. Das Problem: K. hatte den Mazda ohne Führerschein gesteuert – und mit rund 1,3 Promille Alkohol im Blut.

Dafür musste er sich jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verantworten. K. sagt, er habe an den Abend keine Erinnerung – er gibt aber zu, den Wagen vor dem Nickerchen gefahren zu sein. Und genau darauf kam es an. K. war seinerzeit zuerst noch mit einem Kollegen unterwegs gewesen, und theoretisch hätte ja auch der den Wagen lenken können.

Bemerkenswert an dem Vorfall ist das Timing. Am selben Abend – genauer: um Mitternacht – lief eine Bewährungsfrist aus einem früheren Strafurteil gegen Murat K. ab. Eigentlich wäre er also nun ein Kandidat für eine Haftstrafe ohne Bewährung gewesen. In seinem Vorstrafenregister gibt es fünf Einträge; alle haben mit Delikten im Straßenverkehr und mit K.s Alkoholismus zu tun. An dem Abend vor knapp einem Jahr hatte er also nicht das erste Mal betrunken ein Auto gesteuert.

Dass es bis zur Verhandlung über die Sache an der Landwehrstraße so lange dauerte, lag nicht an K., sondern an Zeugen, die zu früheren Terminen einfach nicht gekommen waren. Ohne sie war K. keine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen, und er selbst sagte nichts zu dem Vorwurf, was sein gutes Recht ist als Angeklagter. Verurteilt werden konnte er beim jüngsten Termin, weil er die Fahrt eben doch noch einräumte.

Das Urteil lautete: Acht Monate Haft auf Bewährung plus neun Monate Sperrfrist bei Ausstellung eines Führerscheins. Hätte sich das Verfahren nicht ohne K.s Verschulden derart in die Länge gezogen, hätte es wohl keine Bewährungschance mehr gegeben, sagte der Richter. Die Bewährung ist also eine Art Bonus für die Verfahrensdauer. Und: Es gibt eine gute Sozialprognose, denn K. hat derzeit einen festen Vollzeitjob. „Stehen Sie nicht sich selbst und ihrer Zukunft im Weg“, mahnte der Richter – sprich: sauber bleiben. Und möglichst den Führerschein machen.

Teuer wird es für drei Zeugen, die wieder nicht erschienen waren. Zwei von ihnen müssen je einen Tausender als Ordnungsgeld zahlen, Nummer drei ist mit der Hälfte dabei.