von Andreas Milk
Wegen Subventionsbetrugs soll der Vorsteher einer christlichen Kirchengemeinde in Bergkamen acht Monate in Haft. Das hat ein Richter am Amtsgericht Kamen entschieden. Er war überzeugt: Der 41-jährige Adio T. (Name geändert) hatte 9.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt – und erhalten -, obwohl ihm klar gewesen sein muss, dass er die Bedingungen dafür nicht erfüllte.
T. leitet einen eingetragenen Verein mit rund zehn Mitgliedern. Es gibt Gottesdienste, gelegentlich größere Feste. Dabei geht es neben dem gemeinsamen Gebet ums Sammeln von Geld – und zwar für Bedürftige in Afrika. Adio T. selbst stammt aus Nigeria.
Am 6. Mai 2020 beantragte er bei der Bezirksregierung Arnsberg die 9.000 Euro. Weil es keine Gottesdienste gab, waren Einnahmen des Vereins weggebrochen, erläuterte T.s Anwalt vor Gericht. Monatlich waren 540 Euro Miete für den Gebetsraum fällig. Sein Mandant habe das Geld nicht böswillig ergaunert, sondern für den Verein gebraucht.
Nur: Die Soforthilfe war seinerzeit an die Voraussetzung geknüpft, das Geld für Unternehmen einzusetzen, die dauerhaft auf gewerbliche Tätigkeit angelegt sind. Das trifft auf eine Religionsgemeinschaft wie die von Adio T. kaum zu. Gleichwohl hatte T. genau eine solche gewerbliche Tätigkeit bei der Online-Antragstellung behauptet.
Es wundere ihn, wie leicht es gewesen sei, an Soforthilfe zu kommen, sagte der Richter. Das Verfahren von Adio T. war am Kamener Amtsgericht nicht das erste seiner Art. Dass es für T. eine Gefängnisstrafe gab, hat vor allem mit seiner Vorgeschichte zu tun. T. hat Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Er wurde auch schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Sache mit der Corona-Hilfe war seine zweite Straftat seit Ablauf der Bewährungszeit. Gegen das Hafturteil kann er Berufung vor dem Landgericht Dortmund einlegen.