Betrug durch Nichtstun – Strafe auf Bewährung

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von Andreas Milk
Im Moment bezieht der 24-jährige Lukas H. (Name geändert) aus Bergkamen wieder Arbeitslosengeld I: Der gelernte Maler und Lackierer hat seinen letzten Job gekündigt, weil er kein Geld mehr vom Chef bekommen habe. Im Juli vorigen Jahres bekam H. ebenfalls Arbeitslosenunterstützung – das allerdings war, wie sich inzwischen herausstellte, nicht in Ordnung. Denn zu jener Zeit hatte H. einen Job. Folge war jetzt ein Verfahren wegen Betrugs vor dem Kamener Amtsgericht.
Es ging um 447,60 Euro. Dieses Geld, so die Anklage, habe H. ungerechtfertigt von der Agentur für Arbeit erhalten. Der Schaden ist längst beglichen: Die 447,60 Euro wurden mit später entstandenen Ansprüchen H.s an die Agentur verrechnet.
Seiner Schuld sei er sich damals nicht bewusst gewesen, sagte H. dem Richter. Er habe angenommen, sein neuer Arbeitgeber melde ihn nicht nur bei der Sozialversicherung an, sondern auch bei der Arbeitsagentur ab. Obendrein sei er psychisch labil gewesen, habe Probleme mit der Ex-Freundin gehabt – „ich hatte keine Lust auf irgendwas“. Erst im Laufe des Monats Juli informierte er die Agentur laut Aktenlage über die Aufnahme einer Tätigkeit ab dem 1. August (!).
Dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur zu melden hat, wenn er wieder einen Job antritt, steht zwar in einem Merkblatt, das er unterschreiben muss. Ob er es liest, ist die andere Frage. Der Richter beließ es bei einer Verwarnung: Der junge Bergkamener, nicht vorbestraft, wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. 300 Euro Strafe drohen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird.