Betreuungsgeld wird trotz des Gerichtsurteils weiter gezahlt

image_pdfimage_print

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das  Grundgesetz verstößt und damit nichtig ist. Das bedeutet aber nicht, dass Geld zurückgezahlt werden muss. Familien mit bewilligten Anträgen erhalten ihre Zahlungen. Das teilt der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises mit und weist auf eine entsprechende Information des Bundesfamilienministeriums hin.

Viele Eltern sind beunruhigt, weil sie nicht wissen, wie mit ihren bereits bewilligten oder vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gestellten Anträgen weiter umgegangen wird. „Klar ist, dass niemand Geld zurückzahlen muss“, betont Fachbereichsleiterin Sandra Waßen.

Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Diejenigen, deren Antrag bewilligt ist, werden ebenfalls Zahlungen erhalten. Im Bundesfamilienministerium wird derzeit geprüft, wie mit bereits gestellten, aber noch nicht beschiedenen Anträgen verfahren wird. Aktuell liegen diese Anträge daher auch beim Kreis Unna auf Eis.