Bestnote für Badegewässer – Saisonstart mit der DLRG in Naturfreibad Heil

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Bestnoten für das Wasser der drei offiziellen Badegewässer im Kreis Unna: Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor.

DLRGDas LANUV bescheinigt dem Horstmarer See in Lünen, dem Naturfreibad in Bergkamen-Heil und dem Ternscher See in Selm eine ausgezeichnete Wasserqualität und vergibt damit die beste Note. Nachzulesen sind die Details in einer Karte mit textlichen Erläuterungen, die das Landesamt im Internet unterhttp://www2.badegewaesser.nrw.de/gewaessertab.php veröffentlicht hat.

Die Saison wird im Naturfreibad Heil am Himmelfahrts- / Vatertag ab 11 Uhr eröffnet. Baden wird dann aber noch nicht möglich sein. Traditionell erwartet die Besucher des Eröffnungsfest ein buntes Programm.

Die Bewertung der Wasserqualität der drei Badegewässer fußt auf jeweils fünf Untersuchungen im Zeitraum April bis August 2014. Im Internet findet sich eine Tabelle mit fast 110 Einträgen zu Badestellen quer durch Nordrhein-Westfalen. Nach dem Anklicken der für die regelmäßige Überwachung zuständigen Messstelle können die Messwerte 2014 sowie die der drei vorangegangenen Jahre eingesehen werden. Darüber hinaus kann eine interaktive Karte aufgerufen werden, aus der die Bewertung und die Lage der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen im Luftbild oder in Kartenform dargestellt werden.

„Die durch den Kreis Unna verlaufenden Flüsse Lippe und Ruhr gehören nicht zu den Badegewässern, da sie das ablaufende Wasser zahlreicher Kläranlagen aufnehmen: Ihre Gewässerqualität kann deshalb unter hygienischen Gesichtspunkten nicht als unbedenklich eingestuft werden“, so Jürgen Werner, Leiter der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Unna. An der Ruhr gibt es zudem mehrere Wasserschutzgebiete, die das Betreten der Uferbereiche an vielen Stellen untersagen.

Das Baden im Datteln-Hamm-Kanal wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes grundsätzlich gebilligt. Das Baden in der Nähe von Schleusen, Brücken, Wehren und Schiffen ist jedoch wegen der damit verbundenen Gefahren verboten.